Kennzeichen
Saisonkennzeichen
Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres nutzen – Steuer und Versicherung sparen.
So läuft es ab
Mit einem Saisonkennzeichen ist Ihr Fahrzeug nur in einem festgelegten Zeitraum (z. B. April bis Oktober) zugelassen. Sie sparen Steuer und Versicherung und müssen nicht jährlich an- und abmelden. Wir richten den Saisonzeitraum bei der Zulassung direkt mit ein.
Typische Dauer: wie zugrunde liegende Zulassung
Dokumenten-Checkliste
- Unterlagen der jeweiligen Zulassungsleistung (siehe Neuzulassung/Umschreibung)
- Gewünschter Saisonzeitraum (2–11 Monate)
Fotos oder Scans genügen für den Start. Originale werden nur benötigt, wenn die Behörde sie verlangt – wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Nur fahren, wenn die Saison läuft – Steuer und Beitrag sparen
Mit einem Saisonkennzeichen ist Ihr Fahrzeug automatisch nur in einem festen Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten zugelassen – klassisch etwa April bis Oktober für Motorrad, Cabrio oder Wohnmobil. Kfz-Steuer und Versicherung zahlen Sie nur für den Saisonzeitraum, und das jährliche An- und Abmelden entfällt komplett.
Der Saisonzeitraum steht rechts auf dem Kennzeichen (z. B. „04/10“). Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Raum gefahren oder geparkt werden – eine private Garage oder ein Stellplatz ist Voraussetzung. Wir richten das Saisonkennzeichen direkt im Rahmen Ihrer Zulassung ein.
