Zulassung & Abmeldung
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen – wir kümmern uns um neue Kennzeichen und alle Formalitäten.
So läuft es ab
Ein stillgelegtes Fahrzeug soll zurück auf die Straße? Wir prüfen, welche Unterlagen die Behörde für die Wiederzulassung verlangt (u. a. gültige HU), beantragen die Zulassung und organisieren Kennzeichen und Versand.
Typische Dauer: 1–3 Werktage
Dokumenten-Checkliste
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Abmeldebescheinigung (falls vorhanden)
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass
Fotos oder Scans genügen für den Start. Originale werden nur benötigt, wenn die Behörde sie verlangt – wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid.
Stillgelegtes Fahrzeug wieder anmelden
Ein abgemeldetes Fahrzeug kann bis zu sieben Jahre lang wieder zugelassen werden – danach wird es endgültig aus dem Register gelöscht und der Aufwand steigt erheblich. Für die Wiederzulassung prüfen wir zunächst, was die Behörde in Ihrem Fall verlangt: Neben den Fahrzeugpapieren sind das eine gültige Hauptuntersuchung (HU), eine eVB-Nummer und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Ist die HU während der Stilllegung abgelaufen, muss das Fahrzeug vor der Zulassung zur Prüfung – die Fahrt zur HU ist mit Kurzzeitkennzeichen möglich, die wir ebenfalls organisieren. Nach der Zulassung erhalten Sie neue (oder auf Wunsch Ihre bisherigen, reservierten) Kennzeichen und die aktualisierten Papiere per versichertem Versand.
