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Kennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Für Überführungs- und Probefahrten: 5 Tage gültiges Kurzzeitkennzeichen, schnell organisiert.

So läuft es ab

Sie möchten ein Fahrzeug überführen oder Probe fahren, das nicht zugelassen ist? Wir beantragen Ihr Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) inklusive Schilder – auf Wunsch mit Express-Versand oder Abholung.

Typische Dauer: 1–2 Werktage, Express möglich

Dokumenten-Checkliste

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
  • Fahrzeugdokumente (ZB I/II oder CoC), falls vorhanden
  • Nachweis gültige HU (für Fahrten über die Probefahrt hinaus)

Fotos oder Scans genügen für den Start. Originale werden nur benötigt, wenn die Behörde sie verlangt – wir sagen Ihnen rechtzeitig Bescheid.

5-Tages-Kennzeichen für Überführung und Probefahrt

Kurzzeitkennzeichen gelten maximal fünf Tage und sind die legale Lösung, wenn ein nicht zugelassenes Fahrzeug bewegt werden soll – etwa zur Überführung nach dem Kauf, zur Probefahrt oder zur Fahrt zur HU-Prüfstelle. Erkennbar sind sie an der gelben Ablaufmarkierung am rechten Rand mit dem letzten Gültigkeitstag.

Wir beantragen Ihr Kurzzeitkennzeichen inklusive Schilder und stimmen mit Ihnen ab, ob Versand oder Abholung schneller ist. Wichtig zu wissen: Für Fahrten über Probe-, Überführungs- und Prüfungsfahrten hinaus benötigt das Fahrzeug eine gültige HU; ohne HU sind nur direkte Fahrten zur Prüfstelle oder Werkstatt im Zulassungsbezirk und angrenzenden Bezirken erlaubt.

Häufige Fragen – Kurzzeitkennzeichen

Maximal 5 aufeinanderfolgende Tage ab dem festgelegten Beginn. Danach verliert es automatisch seine Gültigkeit und darf nicht weiterverwendet werden.