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Auto anmelden: Unterlagen-Checkliste

Checkliste für die Kfz-Anmeldung: Zulassungsbescheinigung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat & Co. – plus Sonderfälle für Neuwagen, Gebrauchtwagen und Importe.

Von Ahmet Kerim Akan, Inhaber von DeutscheZulassungAktualisiert am

Die Grundausstattung für jede Zulassung

Egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung – diese Unterlagen verlangt jede Zulassungsbehörde:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung)
  • eVB-Nummer: die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – beim Neuwagen ggf. das CoC-Papier
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) nebeneinander auf einem Tisch
Gut zu unterscheiden: links der kleine Fahrzeugschein (Teil I, gehört ins Auto), rechts der größere Fahrzeugbrief (Teil II, gehört sicher nach Hause).

Zusätzliche Unterlagen je nach Fall

Je nach Vorgang kommen weitere Dokumente hinzu. Beim Gebrauchtwagenkauf (Umschreibung): Zulassungsbescheinigung Teil I, Kaufvertrag und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). Bei abgemeldeten Fahrzeugen: zusätzlich die Abmeldebescheinigung, falls vorhanden. Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug. Bei Importen aus der EU: das CoC-Papier; bei Nicht-EU-Importen ein Vollgutachten nach § 21 StVZO.

Lassen Sie einen Zulassungsdienst den Vorgang erledigen, kommt lediglich eine Vollmacht hinzu – bei DeutscheZulassung stellen wir sie Ihnen digital vorbereitet zur Verfügung. Für den Start genügen Fotos oder Scans aller Dokumente; Originale sind nur nötig, wenn die Behörde sie ausdrücklich verlangt.

Die häufigsten Stolpersteine

Drei Fehler verzögern Zulassungen immer wieder: Erstens eine fehlende oder abgelaufene eVB-Nummer – sie ist meist nur wenige Monate gültig und muss zum Vorgang passen (z. B. spezielle eVB für Kurzzeitkennzeichen). Zweitens eine abgelaufene HU beim Gebrauchtwagen – ohne gültige Prüfplakette keine Umschreibung. Drittens fehlende Unterschriften, etwa auf dem SEPA-Mandat oder der Vollmacht. Ein guter Zulassungsdienst prüft die Unterlagen deshalb vor der Einreichung auf Vollständigkeit.

Häufige Fragen

Nein. Die eVB-Nummer ist der Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht und für jede Zulassung Pflicht. Sie erhalten sie kostenlos von Ihrer Versicherung, oft innerhalb von Minuten.

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