Die Grundausstattung für jede Zulassung
Egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Wiederzulassung – diese Unterlagen verlangt jede Zulassungsbehörde:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung)
- eVB-Nummer: die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – beim Neuwagen ggf. das CoC-Papier
Zusätzliche Unterlagen je nach Fall
Je nach Vorgang kommen weitere Dokumente hinzu. Beim Gebrauchtwagenkauf (Umschreibung): Zulassungsbescheinigung Teil I, Kaufvertrag und der Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU). Bei abgemeldeten Fahrzeugen: zusätzlich die Abmeldebescheinigung, falls vorhanden. Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug. Bei Importen aus der EU: das CoC-Papier; bei Nicht-EU-Importen ein Vollgutachten nach § 21 StVZO.
Lassen Sie einen Zulassungsdienst den Vorgang erledigen, kommt lediglich eine Vollmacht hinzu – bei DeutscheZulassung stellen wir sie Ihnen digital vorbereitet zur Verfügung. Für den Start genügen Fotos oder Scans aller Dokumente; Originale sind nur nötig, wenn die Behörde sie ausdrücklich verlangt.
Die häufigsten Stolpersteine
Drei Fehler verzögern Zulassungen immer wieder: Erstens eine fehlende oder abgelaufene eVB-Nummer – sie ist meist nur wenige Monate gültig und muss zum Vorgang passen (z. B. spezielle eVB für Kurzzeitkennzeichen). Zweitens eine abgelaufene HU beim Gebrauchtwagen – ohne gültige Prüfplakette keine Umschreibung. Drittens fehlende Unterschriften, etwa auf dem SEPA-Mandat oder der Vollmacht. Ein guter Zulassungsdienst prüft die Unterlagen deshalb vor der Einreichung auf Vollständigkeit.
Häufige Fragen
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