Wann wird ein Fahrzeug abgemeldet?
Die Abmeldung – amtlich Außerbetriebsetzung – beendet die Zulassung eines Fahrzeugs. Typische Anlässe: Verkauf (wenn der Käufer nicht sofort umschreibt), Verschrottung, Diebstahl, längere Standzeit oder die Überführung ins Ausland. Ab dem Tag der Abmeldung enden Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag; beide werden tagesgenau erstattet, ohne dass Sie etwas beantragen müssen.
Schritt für Schritt: So melden Sie Ihr Auto ab
Für die Abmeldung brauchen Sie weder das Fahrzeug noch einen Termin – nur die Dokumente mit ihren Sicherheitscodes. Seit 2015 tragen Zulassungsbescheinigung Teil I und die Stempelplaketten der Kennzeichen verdeckte Codes, die für die digitale Abmeldung freigelegt werden:
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf beiden Kennzeichen freilegen
- Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs bereithalten
- Codes und Dokumente fotografieren und an den Zulassungsdienst übermitteln – oder selbst im i-Kfz-Portal abmelden
- Abmeldebestätigung erhalten (bei DeutscheZulassung in der Regel noch am selben Werktag per E-Mail)
Wichtig nach der Abmeldung
Ein abgemeldetes Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch geparkt werden – es muss auf privatem Grund stehen. Die entstempelten Kennzeichen können Sie entsorgen, sofern Sie sie nicht für eine Wiederzulassung reservieren lassen. Beim Verkauf gilt: Händigen Sie dem Käufer die Abmeldebestätigung aus und vermerken Sie die Abmeldung im Kaufvertrag.
Häufige Fragen
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