Muss ich mein Auto nach dem Umzug ummelden?
Ja. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verpflichtet Halter, eine Adressänderung unverzüglich der Zulassungsbehörde mitzuteilen. Dabei gibt es zwei Fälle: Ziehen Sie innerhalb Ihres bisherigen Zulassungsbezirks um, genügt die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ziehen Sie in einen anderen Bezirk, wird das Fahrzeug umgemeldet – Ihr Kennzeichen dürfen Sie dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme trotzdem behalten.
Wer die Ummeldung aufschiebt, riskiert ein Verwarnungsgeld und praktische Probleme: HU-Erinnerungen, Rückrufe oder Bußgeldbescheide erreichen Sie nicht mehr, und im Schadenfall kann die veraltete Adresse Diskussionen mit der Versicherung auslösen.
So läuft die Ummeldung ohne Behördengang
Statt einen Termin bei der neuen Zulassungsstelle zu jagen, können Sie die Ummeldung komplett digital erledigen lassen: Sie fotografieren Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie Ihren Ausweis mit neuer Adresse (oder die Meldebescheinigung), erteilen eine digitale Vollmacht – und der Zulassungsdienst übernimmt den Rest. Bei DeutscheZulassung dauert das in der Regel 1–3 Werktage; die aktualisierten Papiere und gegebenenfalls neue Kennzeichen kommen per versichertem Versand.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Ausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Neue eVB-Nummer nur bei Versichererwechsel
Häufige Fragen
Lieber erledigen lassen?
DeutscheZulassung übernimmt den kompletten Behördenvorgang für Sie – digital, zum Festpreis und ohne Termin.