Kennzeichen behalten – so ist die Rechtslage
Früher bedeutete jeder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk zwingend neue Schilder. Das ist Geschichte: Seit 2015 dürfen Halter ihr Kennzeichen beim Umzug bundesweit mitnehmen, seit Oktober 2019 gilt das auch beim Halterwechsel – der Käufer eines Fahrzeugs kann das bisherige Kennzeichen also einfach behalten, selbst über Bundesländergrenzen hinweg. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist; nach einer Abmeldung wird das Kennzeichen frei und kann nur im selben Bezirk und auf Antrag wieder zugeteilt werden.
Behalten oder neue Schilder? Eine kurze Entscheidungshilfe
Die Mitnahme spart die Kosten für neue Schilder (ca. 20 – 35 €) und die Montage. Neue Kennzeichen lohnen sich dagegen, wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, das alte Kennzeichen beschädigt ist oder Sie mit dem Kürzel Ihrer neuen Heimat unterwegs sein möchten. Steuerlich oder versicherungstechnisch macht das Kennzeichen keinen Unterschied – die Regionalklasse Ihrer Versicherung richtet sich nach dem Wohnort, nicht nach dem Schild.
Häufige Fragen
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