Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
Der frühere „Fahrzeugschein“. Die ZB I gehört ins Fahrzeug und weist bei Kontrollen nach, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Sie enthält die technischen Daten sowie Name und Anschrift des Halters – und seit 2015 einen verdeckten Sicherheitscode für digitale Vorgänge.
Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
Der frühere „Fahrzeugbrief“ und das wichtigste Eigentumsindiz am Fahrzeug. Die ZB II wird zu Hause aufbewahrt (nie im Auto!) und bei Verkauf, Zulassung oder Beleihung benötigt. Bei Verlust verlangt die Behörde eine Versicherung an Eides statt.
eVB-Nummer
Die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflicht. Ohne eVB keine Zulassung – Sie erhalten sie kostenlos und meist sofort von Ihrer Versicherung.
CoC-Papier (Certificate of Conformity)
Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Sie bestätigt die EU-Typgenehmigung eines Fahrzeugs und wird bei Neuzulassungen und EU-Importen anstelle einer deutschen ZB II vorgelegt.
HU – Hauptuntersuchung
Die regelmäßige technische Prüfung („TÜV“): beim Neuwagen erstmals nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. Für Umschreibungen und Wiederzulassungen verlangt die Behörde den Nachweis einer gültigen HU.
i-Kfz
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung der Behörden. Seit Ausbaustufe 4 (September 2023) sind alle Standardvorgänge online möglich – vorausgesetzt, Halter verfügen über eID-Funktion, Sicherheitscodes und Online-Bezahlmöglichkeit.
Außerbetriebsetzung
Der amtliche Begriff für die Abmeldung eines Fahrzeugs. Mit ihr enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht; das Fahrzeug darf anschließend nicht mehr im öffentlichen Raum stehen oder fahren.
Sicherheitscode
Verdeckter Code auf ZB I, ZB II und den Stempelplaketten der Kennzeichen. Er wird freigelegt (freigerubbelt), um digitale Vorgänge wie die Online-Abmeldung zu autorisieren. Achtung: Ein freigelegter Code entwertet das jeweilige Dokument.
GebOSt
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – sie regelt, was Behörden für Zulassungsvorgänge berechnen. Deshalb unterscheiden sich die amtlichen Gebühren je nach Vorgang und Kommune innerhalb festgelegter Rahmen.
SEPA-Mandat (Kfz-Steuer)
Die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zugunsten des Hauptzollamts. Ohne SEPA-Mandat nimmt die Zulassungsbehörde keine An- oder Ummeldung vor.
Häufige Fragen
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