DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Bodenseekreis

Zuständige Behörde: Landratsamt Bodenseekreis – Kfz-Zulassung (Zulassungsbehörde Friedrichshafen mit Außenstellen Tettnang und Überlingen) (Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis)). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Bodenseekreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Bodenseekreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Landratsamt Bodenseekreis – Kfz-Zulassung (Zulassungsbehörde Friedrichshafen mit Außenstellen Tettnang und Überlingen)
Zuständig für
Das Landratsamt Bodenseekreis ist Zulassungsbehörde für Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz, Betriebssitz bzw. Niederlassung im Bodenseekreis (Zulassungsbehörde ist für einen Landkreis das Landratsamt); Zulassungsstellen in Friedrichshafen, Tettnang und Überlingen.
Kennzeichen
FNTTÜB
Bundesland
Baden-Württemberg

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Standorte

  • Zulassungsbehörde Friedrichshafen (Hauptgebäude Kfz-Zulassung, Erdgeschoss)Glärnischstraße 1-3
    88045 Friedrichshafen
  • Zulassungsbehörde Tettnang (Außenstelle, altes Forstamt, nicht barrierefrei)Schützenstraße 5
    88069 Tettnang
  • Zulassungsbehörde Überlingen (Außenstelle)Rengoldshauser Straße 11
    88662 Überlingen

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Friedrichshafen: Mo und Do 07:30–17:00 Uhr, Di, Mi und Fr 07:30–13:00 Uhr
  • Tettnang: Mo–Fr 07:30–12:00 Uhr
  • Überlingen: Mo–Fr 07:30–12:00 Uhr, Di zusätzlich 14:00–17:00 Uhr

Für den Besuch der Kfz-Zulassungsstellen in Friedrichshafen, Überlingen und Tettnang ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich; Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Stand 3. November 2026, Quelle: bodenseekreis.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • In den Außenstellen Tettnang und Überlingen ist keine Barzahlung möglich – bitte EC- oder Kreditkarte nutzen.
  • Die Außenstelle Tettnang (altes Forstamt) ist nicht barrierefrei.

Online zulassen in Bodenseekreis

Die Zulassungsstelle Bodenseekreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Bodenseekreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Bodenseekreis

Die Zulassungsstelle Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis – Kfz-Zulassung (Zulassungsbehörde Friedrichshafen mit Außenstellen Tettnang und Überlingen)) hat 3 Standorte, unter anderem Zulassungsbehörde Friedrichshafen (Hauptgebäude Kfz-Zulassung, Erdgeschoss), Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen. Alle Standorte stehen oben auf dieser Seite.

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Bodenseekreis.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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