Zulassungsstelle Bodenseekreis
Zuständige Behörde: Landratsamt Bodenseekreis – Kfz-Zulassung (Zulassungsbehörde Friedrichshafen mit Außenstellen Tettnang und Überlingen) (Bodenseekreis (Landratsamt Bodenseekreis)). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Bodenseekreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Bodenseekreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Bodenseekreis – Kfz-Zulassung (Zulassungsbehörde Friedrichshafen mit Außenstellen Tettnang und Überlingen)
- Zuständig für
- Das Landratsamt Bodenseekreis ist Zulassungsbehörde für Fahrzeughalter mit Hauptwohnsitz, Betriebssitz bzw. Niederlassung im Bodenseekreis (Zulassungsbehörde ist für einen Landkreis das Landratsamt); Zulassungsstellen in Friedrichshafen, Tettnang und Überlingen.
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Zulassungsbehörde Friedrichshafen (Hauptgebäude Kfz-Zulassung, Erdgeschoss)Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen - Zulassungsbehörde Tettnang (Außenstelle, altes Forstamt, nicht barrierefrei)Schützenstraße 5
88069 Tettnang - Zulassungsbehörde Überlingen (Außenstelle)Rengoldshauser Straße 11
88662 Überlingen
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Friedrichshafen: Mo und Do 07:30–17:00 Uhr, Di, Mi und Fr 07:30–13:00 Uhr
- Tettnang: Mo–Fr 07:30–12:00 Uhr
- Überlingen: Mo–Fr 07:30–12:00 Uhr, Di zusätzlich 14:00–17:00 Uhr
Für den Besuch der Kfz-Zulassungsstellen in Friedrichshafen, Überlingen und Tettnang ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich; Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.
Stand 3. November 2026, Quelle: bodenseekreis.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- In den Außenstellen Tettnang und Überlingen ist keine Barzahlung möglich – bitte EC- oder Kreditkarte nutzen.
- Die Außenstelle Tettnang (altes Forstamt) ist nicht barrierefrei.
Online zulassen in Bodenseekreis
Die Zulassungsstelle Bodenseekreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Bodenseekreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Bodenseekreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Bodenseekreis.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
