DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde. Wir reichen Ihren Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein – die Entscheidung trifft immer die Behörde.
So melden Sie über DeutscheZulassung ab
- 1Fahrzeug abstellenStellen Sie das Fahrzeug auf privatem Grund ab, bevor Sie die Codes freilegen. Danach darf es nicht mehr gefahren werden.
- 2Codes freilegen und fotografierenLegen Sie den Code auf dem Fahrzeugschein und auf beiden Plaketten frei und fotografieren Sie alles gut lesbar.
- 3Auftrag sendenSie beauftragen über das Online-Formular oder per WhatsApp bzw. E-Mail und erhalten vorab eine verbindliche Festpreis-Bestätigung. Eine eID oder einen Termin brauchen Sie nicht.
- 4Bestätigung erhaltenWir reichen die Abmeldung bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein, meist noch am selben Werktag, und senden Ihnen die Abmeldebestätigung zu.
Das brauchen Sie für die Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verschrottung: Verwertungsnachweis des Demontagebetriebs; Fahrzeugschein und -brief gehen danach im Original an die Zulassungsbehörde
- Falls gewünscht: Hinweis, dass das Kennzeichen reserviert werden soll
Für den Start genügen Handyfotos. Checkliste zum Ausdrucken
Abmelden über i-Kfz: ohne Ausweis, aber mit Sicherheitscodes
Für die Online-Abmeldung geben Sie im Portal Ihrer Zulassungsbehörde das Kennzeichen, den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Codes beider Stempelplaketten ein. Das Kraftfahrt-Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Abmeldung ohne Identifikation und ohne HU-Nachweis funktioniert.
Voraussetzung ist, dass Ihre Dokumente diese Codes überhaupt tragen. Nach Angaben des BMV ist das für die Abmeldung der Fall, wenn das Fahrzeug zuletzt nach dem 01.01.2015 angemeldet wurde. Liegt die letzte Anmeldung davor, fehlen die Codes, und eine Online-Abmeldung ist nicht möglich.
Vorsicht beim Freilegen der Codes
Mit dem Freilegen entwerten Sie die Dokumente: Auf dem Fahrzeugschein wird der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“ sichtbar, und ein Kennzeichen mit sichtbarem Plakettencode gilt als ungestempelt (§ 21 FZV). Legen Sie die Codes deshalb erst frei, wenn das Fahrzeug abgestellt ist und die Abmeldung wirklich erfolgen soll.
Werfen Sie den entwerteten Fahrzeugschein nicht weg. Das BMV weist darauf hin, dass er für eine spätere Wiederzulassung wieder gebraucht wird. Ist ein Code beim Freirubbeln beschädigt worden, ist das Dokument ungültig – dann hilft nur die Zulassungsbehörde weiter.
Selbst abmelden oder abmelden lassen?
Beide Wege kommen ohne eID aus. Tragen Ihre Papiere die Codes und funktioniert das Portal Ihrer Behörde, ist die Selbst-Abmeldung über i-Kfz die günstigste Lösung – dafür brauchen Sie keinen Dienstleister.
Unser Service lohnt sich, wenn Sie sich nicht durch das Behördenportal klicken möchten, Fragen zu Verwertungsnachweis oder Kennzeichenreservierung haben oder eine feste Ansprechperson bevorzugen. Der Vergleich im Überblick:
| i-Kfz selbst | Über DeutscheZulassung | |
|---|---|---|
| eID / AusweisApp | nicht nötig | nicht nötig |
| Sicherheitscodes | im Portal eingeben | Foto der freigelegten Codes senden |
| Kosten | amtliche Gebühr online, ca. 3,30 € | 33,79 € inkl. amtlicher Gebühren |
| Beauftragung | im Portal Ihrer Zulassungsbehörde | Online-Formular, WhatsApp oder E-Mail |
| Dauer | automatisierte Entscheidung, wenn alle Angaben passen | meist am selben Werktag |
| Wenn etwas hakt | Zulassungsbehörde kontaktieren | feste Ansprechperson, Mo–Fr 8–18 Uhr |
Wenn die Online-Abmeldung nicht klappt
In den folgenden Fällen stößt die Online-Abmeldung an Grenzen, und der Weg führt meist über die Zulassungsbehörde. Schildern Sie uns Ihre Situation: Wir sagen Ihnen offen, ob wir die Abmeldung übernehmen können oder ob Sie besser direkt zur Behörde gehen.
- Fahrzeugschein oder Plaketten ohne Sicherheitscode, weil die letzte Anmeldung vor 2015 lag
- Code beim Freilegen beschädigt
- Kennzeichen gestohlen oder verloren
- Ihre Zulassungsbehörde bietet i-Kfz nicht an oder das Portal ist gestört
Sonderfälle: Verschrottung und Kennzeichenreservierung
Wird das Fahrzeug verwertet, erfasst das Portal zusätzlich das Ausstellungsdatum des Verwertungsnachweises und die Betriebsnummer des Demontagebetriebs. Außerdem wird der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II abgefragt, und Fahrzeugschein und -brief sind anschließend unverzüglich an die Zulassungsbehörde zu schicken (§ 24 Abs. 3 FZV).
Möchten Sie Ihr Kennzeichen für ein späteres Fahrzeug behalten, lässt es sich bei der Abmeldung reservieren – auch im Online-Verfahren ist das vorgesehen (§ 24 Abs. 1 FZV). Geben Sie diesen Wunsch bei der Beauftragung einfach mit an.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
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