DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Auto online anmelden – welcher Vorgang, welcher Weg?

„Auto anmelden“ ist im Alltag ein Sammelbegriff. Für die Zulassungsbehörde macht es einen Unterschied, ob ein Neuwagen erstmals zugelassen, ein Gebrauchtwagen umgeschrieben, ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zugelassen oder eine neue Adresse eingetragen wird. Davon hängen Unterlagen, Kosten und der mögliche Weg ab.

Diese Übersicht hilft Ihnen, den passenden Vorgang zu finden und zu entscheiden, ob Sie ihn an der Zulassungsstelle, selbst über i-Kfz oder über einen Zulassungsdienst erledigen.

Inhaltlich geprüft am

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde. Wir reichen Ihren Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein – die Entscheidung trifft immer die Behörde.

So melden Sie Ihr Auto über DeutscheZulassung an

  1. 1Vorgang wählenNeuzulassung, Halterwechsel, Wiederzulassung oder Ummeldung – sind Sie unsicher, beschreiben Sie einfach Ihre Situation, und wir ordnen sie zu.
  2. 2Auftrag sendenSie beauftragen über das Online-Formular, auf Wunsch mit Handyfotos der Unterlagen, oder per WhatsApp bzw. E-Mail und erhalten vorab eine verbindliche Festpreis-Bestätigung.
  3. 3Vollmacht erteilenWir reichen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein und melden uns, falls etwas fehlt.
  4. 4Papiere erhaltenIn der Regel 1–3 Werktage ab vollständigen Unterlagen, dazu kommt der Versand.

Grundunterlagen für fast jede Anmeldung

  • Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Kontoverbindung für das SEPA-Mandat zur Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • Bei Gebrauchtwagen: Zulassungsbescheinigung Teil I und Nachweis der gültigen HU
  • Beim Kauf: Kaufvertrag
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

Für den Start genügen Handyfotos. Checkliste zum Ausdrucken

Welche Anmeldung brauchen Sie?

Ordnen Sie Ihre Situation zuerst dem richtigen Vorgang zu. Halterwechsel und Umzug sind der Zulassungsbehörde nach § 15 FZV unverzüglich mitzuteilen – warten Sie damit also nicht lange.

Ihre SituationVorgangDarauf kommt es an
Neuwagen oder Import, noch nie in Deutschland zugelassenNeuzulassungFahrzeugbrief oder CoC-Papier; bei Importen je nach Herkunft weitere Nachweise
Gebrauchtwagen gekauft, noch angemeldetUmschreibung (Halterwechsel)Kaufvertrag und gültige HU; das bisherige Kennzeichen lässt sich oft übernehmen
Gebrauchtwagen gekauft, bereits abgemeldetWiederzulassung mit HalterwechselGültige HU, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
Eigenes abgemeldetes Auto wieder nutzenWiederzulassungGültige HU; den Fahrzeugschein aus der Abmeldung bereithalten
Umzug in einen anderen ZulassungsbezirkUmmeldungDas bisherige Kennzeichen kann weitergeführt werden
Umzug innerhalb des BezirksAdressänderungNur die Anschrift wird geändert

Drei Wege zur Anmeldung

An der Zulassungsstelle legen Sie die Unterlagen persönlich vor; je nach Behörde brauchen Sie einen Termin. Die amtliche Gebühr liegt bei ca. 27,60 € – 41,60 €, dazu kommen die Kennzeichenschilder.

Über i-Kfz melden Sie selbst im Portal Ihrer Behörde an. Mit ca. 12,80 € – 23,72 € amtlicher Gebühr ist das der günstigste Weg, und bei Erfolg dürfen Sie sofort losfahren. Sie brauchen aber eine Online-Identifizierung, Papiere mit Sicherheitscodes und laut Kraftfahrt-Bundesamt bereits vorhandene Kennzeichenschilder. Die Plaketten verschickt die Behörde spätestens sechs Kalendertage nach Abruf der Entscheidung (§ 26 Abs. 4 FZV).

Über einen Zulassungsdienst geben Sie den Vorgang ab: Sie senden die Unterlagen und eine Vollmacht, der Dienst stellt den Antrag. Bei DeutscheZulassung kostet das 127,89 € inklusive amtlicher Gebühren und Versand.

Zusätzliche Unterlagen je nach Vorgang

Die Grundunterlagen aus der Checkliste brauchen Sie fast immer. Je nach Vorgang kommt Folgendes hinzu oder entfällt:

  • Neuzulassung: Fahrzeugbrief oder CoC-Papier; bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Halterwechsel: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, Kaufvertrag, Nachweis der gültigen HU
  • Wiederzulassung: Fahrzeugschein und -brief, Abmeldebescheinigung falls vorhanden, gültige HU
  • Ummeldung: Fahrzeugschein und -brief, Ausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung; eine eVB-Nummer verlangen manche Behörden auch ohne Versichererwechsel – fordern Sie sie vorsorglich an
  • Adressänderung: Fahrzeugschein und Ausweis mit neuer Adresse oder Meldebescheinigung

Kennzeichen: neu, weitergeführt oder selbst geprägt

Bei einer Anmeldung über DeutscheZulassung haben Sie drei Möglichkeiten: Wir liefern geprägte Kennzeichenschilder für 28,79 € pro Paar mit, Sie lassen die Schilder selbst bei einem Schildermacher prägen, oder Sie behalten Ihr bisheriges Kennzeichen, wenn der Vorgang das erlaubt – etwa bei einer Ummeldung nach Umzug.

Möchten Sie eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination, übernehmen wir auf Wunsch den Wunschkennzeichen-Service für 11,69 €; die amtliche Gebühr ist darin enthalten.

Was ein Zulassungsdienst leistet – und was nicht

DeutscheZulassung ist ein privater Dienstleister, keine Behörde. Wir nehmen Ihre Unterlagen entgegen, fragen nach, wenn etwas fehlt, und reichen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Behörde – eine Zulassung „in Minuten“ versprechen wir deshalb nicht.

Ihre feste Ansprechperson erreichen Sie Mo–Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr per WhatsApp, Telefon und E-Mail.

Die drei Wege im Vergleich

Vergleich: Zulassungsstelle, i-Kfz selbst und DeutscheZulassung
KriteriumZulassungsstellei-Kfz selbstDeutscheZulassung
Elektronische Identifizierung (bei Zulassungen)NeinJa – Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ BundID mit ELSTER-ZertifikatNein – Vollmacht und Ausweisfoto genügen
Termin bei der BehördeJe nach Behörde meist erforderlichNicht nötigNicht nötig
Wer prüft die Unterlagen?Sie selbst, Fehler fallen erst am Schalter aufSie selbstUnser Team, persönlich vor der Einreichung
Bei Rückfragen oder ProblemenErneut zur BehördeSie klären selbst mit Portal und BehördeIhre feste Ansprechperson
Kosten (Zulassung)Amtliche Gebühr ca. 27,60 € – 41,60 € plus Schilder und AnfahrtAmtliche Gebühr ca. 12,80 € – 23,72 € plus Schilder127,89 € Festpreis inkl. amtlicher Gebühren und Versand, Schilder optional

Unser ehrlicher Tipp: Haben Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion samt PIN (oder eine BundID mit ELSTER-Zertifikat), Papiere mit Sicherheitscodes und einen unkomplizierten Fall, ist i-Kfz der günstigste Weg – Sie zahlen nur die amtliche Gebühr. Wir lohnen uns, wenn Ihnen eID oder Zeit fehlen, das Portal nicht weiterkommt oder Sie den Vorgang einfach abgeben möchten.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Ja, über das i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde, wenn Sie sich online identifizieren können und Ihre Papiere die nötigen Sicherheitscodes tragen. Fehlt eine Voraussetzung, können Sie die Anmeldung online beauftragen – dann stellt ein Zulassungsdienst den Antrag für Sie.

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.