DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

i-Kfz-Fehlermeldung: Was die Meldungen bedeuten

Eine Meldung im i-Kfz-Portal klingt oft endgültiger, als sie ist. Viele Hinweise bedeuten nur, dass eine Angabe nicht zu den gespeicherten Daten passt – und lassen sich im selben Vorgang korrigieren.

Hier schlagen Sie typische Meldungen nach. Weil jede Zulassungsbehörde ihr eigenes Portal betreibt und die Texte voneinander abweichen, beschreiben wir die Meldungen sinngemäß. Wissen Sie noch gar nicht, woran es hakt, hilft unsere Seite „i-Kfz funktioniert nicht“ bei der Ursachensuche.

Inhaltlich geprüft am

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und keine Behörde. Wir reichen Ihren Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein – die Entscheidung trifft immer die Behörde.

So gehen Sie bei einer Meldung vor

  1. 1Meldung festhaltenMachen Sie einen Screenshot, bevor Sie etwas wegklicken. Das hilft bei Rückfragen an die Behörde.
  2. 2Quelle bestimmenKommt die Meldung aus der AusweisApp, aus dem Portal oder vom Bezahldienst? Danach richtet sich, wo Sie ansetzen.
  3. 3Gezielt korrigierenPrüfen Sie die betroffene Angabe Zeichen für Zeichen. Im Portal haben Sie dafür höchstens drei Korrekturversuche.
  4. 4Weg wechseln, wenn nötigLässt sich die Ursache nicht selbst beheben, wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde oder lassen den Antrag von einem Zulassungsdienst stellen.

Diese Angaben sollten griffbereit sein

  • Personalausweis, sechsstellige PIN und der PIN-Brief mit der PUK
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und, je nach Vorgang, Teil II
  • Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • eVB-Nummer der Kfz-Versicherung
  • Monat und Jahr der nächsten HU laut Prüfbericht
  • IBAN für das SEPA-Mandat zur Kfz-Steuer und ein Zahlungsmittel für die Gebühr

Woher eine Meldung kommt

Bei i-Kfz arbeiten mehrere Systeme zusammen, und jedes meldet sich mit eigenen Hinweisen: die AusweisApp beim Auslesen des Ausweises, das Portal der Zulassungsbehörde bei der Prüfung Ihrer Angaben und der Bezahldienst bei der Gebühr.

Das Portal gleicht Ihre Eingaben mit dem Zentralen Fahrzeugregister ab und lässt unter anderem die eVB-Nummer, die Bankverbindung und mögliche Kfz-Steuerrückstände prüfen (§§ 19 und 20 FZV). Jede dieser Prüfungen kann eine eigene Meldung auslösen.

Meldungen der AusweisApp

Diese Hinweise erscheinen, bevor Sie überhaupt ins Antragsformular gelangen:

Meldung (sinngemäß)Was dahinterstecktWas Sie tun können
Ausweis wird nicht erkannt oder die Verbindung bricht abDas Smartphone liest den Chip nicht stabil – wegen Hülle, Position oder eines ungeeigneten GerätsHülle entfernen, Ausweis ruhig an die NFC-Stelle halten, mit „Gerät und Ausweis prüfen“ testen
Zugangsnummer (CAN) wird verlangtDie PIN wurde zweimal falsch eingegebenSechsstellige CAN von der Vorderseite des Ausweises eingeben, dann die PIN sorgfältig erneut eingeben
PIN gesperrtDie PIN wurde dreimal falsch eingegebenMit der zehnstelligen PUK aus dem PIN-Brief entsperren; ohne PIN-Brief hilft das Bürgeramt
„Zeitüberschreitung“ beim Ändern der PINDie Änderung der Einmal-PIN dauerte länger als eine MinuteVorgang neu starten
Online-Ausweisfunktion nicht aktiviertDie Funktion ist bei Ihrem Ausweis ausgeschaltetAktivierung beim Bürgeramt

Meldungen im i-Kfz-Portal

Diese Meldungen betreffen Ihre Angaben zum Fahrzeug, zur Versicherung oder zur Kfz-Steuer:

Meldung (sinngemäß)Was dahinterstecktWas Sie tun können
Sicherheitscode ungültig oder passt nichtTippfehler, verwechselte Zeichen, Code eines anderen Dokuments – oder der Code ist beim Freilegen beschädigt wordenCode Zeichen für Zeichen prüfen; bei beschädigtem Code an die Zulassungsbehörde wenden
Fahrzeugdaten passen nicht zum RegisterKennzeichen oder Fahrzeug-Identifizierungsnummer falsch eingegeben, oder die Fahrzeugdaten haben sich geändertAngaben mit dem Fahrzeugschein abgleichen; nach technischen Änderungen ist der Online-Weg ausgeschlossen
eVB-Nummer ungültigeVB abgelaufen, vertippt oder für eine andere Person ausgestelltNummer prüfen oder bei der Versicherung eine neue eVB anfordern
Kfz-SteuerrückstandFür den Halter sind offene Kfz-Steuern gespeichertRückstand beim Zoll klären, bevor Sie es erneut versuchen
HU-Angaben fehlerhaft oder HU abgelaufenBei Wiederzulassung und Umschreibung prüft das Portal eine gültige HUMonat und Jahr aus dem Prüfbericht übernehmen; ist die HU abgelaufen, zuerst zur Prüfung
Bankverbindung konnte nicht geprüft werdenDie IBAN für das SEPA-Mandat zur Kfz-Steuer wird verifiziertIBAN Zeichen für Zeichen prüfen

Wenn das Portal den Antrag nicht abschließt

Passt eine Angabe nicht, zeigt das Portal das im Dialog an. Sie dürfen die Angaben bis zu dreimal berichtigen; ist das Ergebnis auch nach der dritten Korrektur negativ, bricht das Portal den Vorgang ab (§ 20 Abs. 4 FZV).

Kann die maschinelle Prüfung nicht vollständig durchgeführt werden, geht der Antrag zur Entscheidung an die Zulassungsbehörde (§ 19 Abs. 1 FZV). Eine sofortige Zulassung gibt es dann nicht; die Behörde gibt ihre Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid bekannt (§ 23 Abs. 1 FZV).

Auch nach einem erfolgreichen Antrag gibt es eine Stolperfalle: Zulassungsbescheid und vorläufiger Nachweis stehen nur 30 Minuten zum Abruf bereit. Wer sie verpasst, erhält den Bescheid per Post und darf laut BMV nicht sofort losfahren.

Probleme bei der Bezahlung

Im Online-Verfahren wird die Gebühr vor der Antragstellung bezahlt (§ 20 Abs. 5 FZV). Welche Zahlungsarten es gibt, legt laut BMV jede Behörde selbst fest. Schlägt die Zahlung fehl, prüfen Sie zuerst, ob Ihr Zahlungsmittel dort überhaupt angeboten wird.

Wann ein weiterer Versuch nichts bringt

Wiederholt sich dieselbe Meldung trotz Korrektur oder betrifft sie etwas, das Sie nicht selbst ändern können – beschädigte Codes, zu alte Papiere, eine nicht aktivierte Online-Ausweisfunktion –, sollten Sie den Weg wechseln. Ansprechpartner ist dann die Zulassungsbehörde, oder Sie lassen den Antrag von einem Zulassungsdienst stellen.

Bei DeutscheZulassung brauchen Sie dafür keine eID: Fotos der Unterlagen genügen. Sie beauftragen über das Online-Formular oder per WhatsApp und erhalten vorab eine verbindliche Festpreis-Bestätigung; eine Zulassung kostet 127,89 € inklusive amtlicher Gebühren und Versand. Daten, die die Behörde beanstandet – etwa Steuerrückstände –, ändert allerdings auch ein Dienst nicht.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Bis zu dreimal. Ist das Prüfergebnis auch danach negativ, bricht das Portal den Antrag ab (§ 20 Abs. 4 FZV).

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.