Zulassungsstelle Flensburg
Zuständige Behörde: Stadt Flensburg – Gemeinsame Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstelle (Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung) (Stadt Flensburg (kreisfreie Stadt)). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Flensburg – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Flensburg. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Stadt Flensburg – Gemeinsame Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstelle (Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung)
- Zuständig für
- Für Einwohner der kreisfreien Stadt Flensburg (Kennzeichen FL) ist die „Stadt Flensburg – Kooperation Zulassungsstelle“, Gutenbergstraße 23, zuständig. Derselbe Standort dient zugleich als Zulassungsstelle für Einwohner des Kreises Schleswig-Flensburg (Kennzeichen SL), der eine weitere Zulassungsstelle in Schleswig betreibt.
- Kennzeichen
- FL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle (Gemeinsame Straßenverkehrsbehörde)Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo 07:30–12:00
- Di 07:30–12:00 und 13:30–15:30
- Mi 07:30–12:00
- Do 07:30–12:00 und 13:30–16:30
- Fr 07:30–12:00
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle in Flensburg nur nach vorheriger (Online-)Terminvereinbarung; trotz Termin kann es zu Wartezeiten kommen.
Stand 3. November 2026, Quelle: schleswig-flensburg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Zulassungs-Box (ausschließlich in Flensburg, ca. 10 m rechts neben dem Haupteingang): nur für Privatkunden, max. 2 Vorgänge, Abgabe rund um die Uhr; Bearbeitung längstens 5 Arbeitstage, Abholtermin in der Regel telefonisch.
- Für i-Kfz (Stufe 4, seit 01.02.2024) gelten getrennte Online-Links für die Stadt Flensburg und den Kreis Schleswig-Flensburg.
- Der Standort Gutenbergstraße 23 ist laut Kreis Schleswig-Flensburg auch eine der beiden Zulassungsstellen für Einwohner des Kreises (neben Schleswig).
Online zulassen in Flensburg
Die Zulassungsstelle Flensburg bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Flensburg – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Flensburg
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Flensburg.
Quellen
- https://www.flensburg.de/Leben-Soziales/B%C3%BCrgerservice/Abteilungen/Gemeinsame-Stra%C3%9Fenverkehrsbeh%C3%B6rde.php?ModID=9&FID=2529.977.1
- https://www.flensburg.de/Leben-Soziales/Verkehr/PKW-KFZ/KFZ-Zulassung-F%C3%BChrerschein/
- https://www.schleswig-flensburg.de/Informationen-f%C3%BCr/Kfz-Halter/i-kfz-Online-Dienste-/
- https://www.schleswig-flensburg.de/%C3%96ffnungszeiten/
- https://www.schleswig-flensburg.de/Was-erledige-ich-wo-/Erstzulassung-eines-Fahrzeugs-aus-einem-EU-Mitgliedstaat-beantragen.php?ModID=10&FID=3333.56.1&k_sub=1&kuo=1&ort=120.141
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.schleswig-flensburg.de/Informationen-f%C3%BCr/Kfz-Halter/Zulassungsbox/
- https://www.schleswig-flensburg.de/Was-erledige-ich-wo-/Zulassungsstelle-.php?ModID=10&FID=3333.1600.1&call=0&k_sub=0&kuo=1&ort=0&sfwort=0
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