Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau
Zuständige Behörde: Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement – Bürgerservice (Kfz-Zulassung) (Stadt Freiburg im Breisgau (Stadtkreis)). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement – Bürgerservice (Kfz-Zulassung)
- Zuständig für
- Zuständig für Einwohner der Stadt Freiburg einschließlich ihrer Teilorte. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hat eine eigene Kfz-Zulassungsstelle beim Landratsamt und ist laut eigener Angabe nicht für Einwohner der Stadt Freiburg zuständig, obwohl beide das Kürzel FR vergeben (laut Wikipedia-Liste der Kfz-Kennzeichen).
- Kennzeichen
- FR
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Bürgerservicezentrum im Rathaus im StühlingerFehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Montag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
- Dienstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Mittwoch 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Allgemeine Öffnungszeiten des Bürgerservicezentrums – Terminvereinbarung erforderlich. Telefonische Erreichbarkeit Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr unter 0761 201-0.
Stand 3. November 2026, Quelle: freiburg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Online über i-Kfz sind die Gebühren deutlich niedriger als vor Ort, z. B. Neuzulassung 12,80 Euro online statt 30,60 Euro vor Ort, Abmeldung 3,30 Euro online statt 17,40 Euro (zzgl. Zustellgebühren).
- Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs aus dem Ausland, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen und Namensänderung sind nur vor Ort möglich.
- Mit einem über i-Kfz zugelassenen Fahrzeug kann direkt am Straßenverkehr teilgenommen werden.
Online zulassen in Freiburg im Breisgau
Die Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Freiburg im Breisgau
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Freiburg im Breisgau.
Quellen
- https://www.freiburg.de/pb/-/205348/freiburg---kfz/oe6031367
- https://www.freiburg.de/pb/1412149.html
- https://www.freiburg.de/pb/2628471.html
- https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/Start/Wirtschaft+_+Mobilitaet/Terminreservierung.html
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
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