DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau

Zuständige Behörde: Der Landrat des Kreises Groß-Gerau – Kfz-Zulassungsbehörde (Kreis Groß-Gerau). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Der Landrat des Kreises Groß-Gerau – Kfz-Zulassungsbehörde
Zuständig für
Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises Groß-Gerau für Halter im Kreisgebiet; erreichbar an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim am Main).
Kennzeichen
GG
Bundesland
Hessen

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Standorte

  • Zulassungsstelle Groß-GerauWilhelm-Seipp-Straße 4
    64521 Groß-Gerau
  • Zulassungsstelle Rüsselsheim (Zufahrt Kobaltstraße)Stahlstraße 15
    65428 Rüsselsheim am Main

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Telefon allg. Auskünfte (06152 989 789): Mo 08:00–12:00
  • Di 08:00–12:00
  • Mi 14:00–18:00
  • Do 08:00–12:00
  • Fr 08:00–12:00

Persönliche Vorsprachen nur über Terminvergabe – beide Zulassungsstellen arbeiten ausschließlich mit Terminen. Die genannten Zeiten sind telefonische Erreichbarkeitszeiten.

Stand 3. November 2026, Quelle: kreisgg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Getrennte Online-Terminbuchung je Standort: Rüsselsheim https://tevis.ekom21.de/grg/select2?md=4, Groß-Gerau https://tevis.ekom21.de/grg/select2?md=3.
  • Ein QR-Code für den digitalen Fahrzeugschein kostet für juristische Personen oder Personen ohne Online-Ausweis 4,00 € (Termin unter „Sonstiges“).
  • Zulassung nur ohne Kfz-Steuerrückstände beim Zoll und ohne Kostenrückstände bei der Zulassungsbehörde; diese sind vorher zu begleichen.

Online zulassen in Kreis Groß-Gerau

Die Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau

Die Zulassungsstelle Kreis Groß-Gerau (Der Landrat des Kreises Groß-Gerau – Kfz-Zulassungsbehörde) hat 2 Standorte, unter anderem Zulassungsstelle Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau. Alle Standorte stehen oben auf dieser Seite.

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Kreis Groß-Gerau.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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