Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg
Zuständige Behörde: Kreis Schleswig-Flensburg – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstellen Schleswig und Flensburg (Kreis Schleswig-Flensburg). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Kreis Schleswig-Flensburg – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstellen Schleswig und Flensburg
- Zuständig für
- Für Einwohner des Kreises Schleswig-Flensburg (Kennzeichen SL) stehen die Zulassungsstellen in Schleswig (St. Jürgener Straße 49) und in Flensburg (Gutenbergstraße 23) zur Verfügung. Die kreisfreie Stadt Flensburg (FL) gehört nicht zum Kreis; deren Einwohner werden am Standort Gutenbergstraße über die „Stadt Flensburg – Kooperation Zulassungsstelle“ bedient.
- Kennzeichen
- SL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf schleswig-flensburg.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Kreis Schleswig-Flensburg – Zulassungsstelle SchleswigSt. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig - Zulassungsstelle FlensburgGutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo 07:30–12:00
- Di 07:30–12:00 und 13:30–15:30
- Mi 07:30–12:00
- Do 07:30–12:00 und 13:30–16:30
- Fr 07:30–12:00
Gleiche Zeiten in Schleswig und Flensburg; Besuch nur nach erfolgter (Online-)Terminvereinbarung, trotz Termin sind Wartezeiten möglich.
Stand 3. November 2026, Quelle: schleswig-flensburg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Die Zulassungsstelle in Schleswig ist umgezogen und befindet sich jetzt in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig.
- Zulassungs-Box am Standort Flensburg: nur Privatkunden, max. 2 Vorgänge, Abgabe rund um die Uhr, Bearbeitung längstens 5 Arbeitstage.
- Für i-Kfz gelten getrennte Links für den Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg.
Online zulassen in Kreis Schleswig-Flensburg
Die Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Kreis Schleswig-Flensburg.
Quellen
- https://www.schleswig-flensburg.de/%C3%96ffnungszeiten/
- https://www.schleswig-flensburg.de/Was-erledige-ich-wo-/Zulassungsstelle-.php?ModID=10&FID=3333.1600.1&call=0&k_sub=0&kuo=1&ort=0&sfwort=0
- https://www.schleswig-flensburg.de/Online-Angebote/Terminvergabe-und-Dienste-der-Stra%C3%9Fenverkehrsbeh%C3%B6rde/
- https://www.schleswig-flensburg.de/Informationen-f%C3%BCr/Kfz-Halter/i-kfz-Online-Dienste-/
- https://www.schleswig-flensburg.de/Was-erledige-ich-wo-/Erstzulassung-eines-Fahrzeugs-aus-einem-EU-Mitgliedstaat-beantragen.php?ModID=10&FID=3333.56.1&k_sub=1&kuo=1&ort=120.137
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.schleswig-flensburg.de/Informationen-f%C3%BCr/Kfz-Halter/Zulassungsbox/
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