DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg

Zuständige Behörde: Kreis Schleswig-Flensburg – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstellen Schleswig und Flensburg (Kreis Schleswig-Flensburg). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Kreis Schleswig-Flensburg – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstellen Schleswig und Flensburg
Zuständig für
Für Einwohner des Kreises Schleswig-Flensburg (Kennzeichen SL) stehen die Zulassungsstellen in Schleswig (St. Jürgener Straße 49) und in Flensburg (Gutenbergstraße 23) zur Verfügung. Die kreisfreie Stadt Flensburg (FL) gehört nicht zum Kreis; deren Einwohner werden am Standort Gutenbergstraße über die „Stadt Flensburg – Kooperation Zulassungsstelle“ bedient.
Kennzeichen
SL
Bundesland
Schleswig-Holstein

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Standorte

  • Kreis Schleswig-Flensburg – Zulassungsstelle SchleswigSt. Jürgener Str. 49
    24837 Schleswig
  • Zulassungsstelle FlensburgGutenbergstraße 23
    24941 Flensburg

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Mo 07:30–12:00
  • Di 07:30–12:00 und 13:30–15:30
  • Mi 07:30–12:00
  • Do 07:30–12:00 und 13:30–16:30
  • Fr 07:30–12:00

Gleiche Zeiten in Schleswig und Flensburg; Besuch nur nach erfolgter (Online-)Terminvereinbarung, trotz Termin sind Wartezeiten möglich.

Stand 3. November 2026, Quelle: schleswig-flensburg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Die Zulassungsstelle in Schleswig ist umgezogen und befindet sich jetzt in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig.
  • Zulassungs-Box am Standort Flensburg: nur Privatkunden, max. 2 Vorgänge, Abgabe rund um die Uhr, Bearbeitung längstens 5 Arbeitstage.
  • Für i-Kfz gelten getrennte Links für den Kreis Schleswig-Flensburg und die Stadt Flensburg.

Online zulassen in Kreis Schleswig-Flensburg

Die Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg

Die Zulassungsstelle Kreis Schleswig-Flensburg (Kreis Schleswig-Flensburg – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsstellen Schleswig und Flensburg) hat 2 Standorte, unter anderem Kreis Schleswig-Flensburg – Zulassungsstelle Schleswig, St. Jürgener Str. 49, 24837 Schleswig. Alle Standorte stehen oben auf dieser Seite.

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Kreis Schleswig-Flensburg.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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