Zulassungsstelle Landkreis Altötting
Zuständige Behörde: Landratsamt Altötting – KFZ-Zulassungsbehörde (Landkreis Altötting). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Altötting – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Altötting. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Altötting – KFZ-Zulassungsbehörde
- Zuständig für
- Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Altötting. Über die erweiterte Zuständigkeit werden hier auch Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen für die Landkreise Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf a. Inn, München (Land), Rosenheim (Stadt und Land), Starnberg, Traunstein und Bad Tölz-Wolfratshausen bearbeitet.
- Bundesland
- Bayern
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- KFZ-Zulassungsbehörde im Landratsamt AltöttingBahnhofstr. 38
84503 Altötting
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo–Mi 07:30–12:00 Uhr
- Do 08:00–11:30 und 14:00–17:30 Uhr
- Fr 07:30–11:30 Uhr
Annahmezeiten. Bis 30.11.2026 ohne Termin; ab 01.12.2026 nur noch mit vorher vereinbartem Termin (online ab 02.11.2026 oder am Terminal im Eingangsbereich buchbar). Der Annahmeschluss kann um eine Stunde vorverlegt werden
Stand 3. November 2026, Quelle: lra-aoe.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Ab 01.12.2026 gilt für persönliche Vorsprachen in der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde Terminpflicht. Termine gibt es online (ab 02.11.2026) oder am Terminal im Eingangsbereich.
- Das Landratsamt bittet, Kennzeichen nicht vorab anfertigen zu lassen, sondern erst nach Vorlage der Zulassungsunterlagen. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen gibt es nicht.
- Kurze Kennzeichen mit weniger als vier Zeichen nach „AÖ“ gibt es nur, wenn ein längeres Schild baulich nicht passt. Sie werden ausschließlich am Tag der Zulassung zugeteilt und lassen sich nicht reservieren.
Online zulassen in Landkreis Altötting
Die Zulassungsstelle Landkreis Altötting bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Altötting – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Altötting
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Altötting.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
