Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg
Zuständige Behörde: Landratsamt Aschaffenburg – Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (Fachbereich 43 – Verkehrswesen), Dienststellen Alzenau und Mainaschaff (Landkreis Aschaffenburg). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Aschaffenburg – Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (Fachbereich 43 – Verkehrswesen), Dienststellen Alzenau und Mainaschaff
- Zuständig für
- Landratsamt Aschaffenburg (Zulassungsstellen Alzenau und Mainaschaff) für Halter im Landkreis Aschaffenburg. Achtung: Die Stadt Aschaffenburg (ebenfalls Kennzeichen AB) hat eine eigene Zulassungsbehörde im Bürgerbüro der Stadt; Einwohner der Stadt Aschaffenburg gehen dorthin, nicht zum Landratsamt.
- Bundesland
- Bayern
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf landkreis-aschaffenburg.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Landratsamt Aschaffenburg – Dienststelle Alzenau (Kfz-Zulassungswesen)Emmy-Noether-Straße 3
63755 Alzenau - Landratsamt Aschaffenburg – Dienststelle Mainaschaff (Kfz-Zulassungswesen)Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Alzenau und Mainaschaff: Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Alzenau und Mainaschaff: Donnerstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nur mit Termin: Für Anliegen im Führerschein- und Kfz-Zulassungswesen ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich (getrennte Online-Terminbuchung für Alzenau und Mainaschaff).
Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-aschaffenburg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Ausweisdokumente sind grundsätzlich im Original vorzulegen.
- Für eine Adressänderung innerhalb des Landkreises sowie für eine Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel unter Beibehaltung des Kennzeichens wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II wird diese aufgeboten; eine neue gibt es erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (etwa vier bis sechs Wochen nach Beantragung).
Online zulassen in Landkreis Aschaffenburg
Die Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Aschaffenburg
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Aschaffenburg.
Quellen
- https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511/adressen
- https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service/KFZ-Zulassungswesen.php?object=tx%2C3984.34418.1
- https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service/%C3%96ffnungszeiten.php?object=tx%2C3984.35486.1
- https://www.aschaffenburg.de/Leben-in-Aschaffenburg/KFZ-Stra%C3%9Fe-und-Verkehr/KFZ-F%C3%BChrerschein/KFZ-Zulassung-Wunschkennzeichen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
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