Zulassungsstelle Landkreis Berchtesgadener Land
Zuständige Behörde: Landratsamt Berchtesgadener Land – Fachbereich 24 – Kfz-Zulassung (Landkreis Berchtesgadener Land). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Berchtesgadener Land – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Berchtesgadener Land. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Berchtesgadener Land – Fachbereich 24 – Kfz-Zulassung
- Zuständig für
- Kfz-Zulassungsbehörde für den Landkreis Berchtesgadener Land; auch für Fahrzeughalter in der Großen Kreisstadt Bad Reichenhall ist das Landratsamt (Fachbereich 24 – Kfz-Zulassung) zuständig.
- Bundesland
- Bayern
Offizielle Links
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Anschrift
- Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt Berchtesgadener LandSalzburger Straße 64
83435 Bad Reichenhall
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Montag bis Mittwoch: 8:00 bis 14:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Allgemeine Öffnungszeiten des Landratsamts; Terminvereinbarung erforderlich – in der Kfz-Zulassungsbehörde werden nur Vorgänge mit Terminvereinbarung bearbeitet
Stand 3. November 2026, Quelle: lra-bgl.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Seit 01.07.2020 bearbeitet die Kfz-Zulassungsbehörde nur Vorgänge von Kunden mit Terminvereinbarung; wer keinen Internetzugang hat, kann den Termin telefonisch vereinbaren.
- Gebuchte Termine werden automatisch ins Aufrufsystem eingespielt – keine zusätzliche Wartenummer nötig; es genügt, ca. 10 Minuten vor dem Termin im Wartebereich zu sein. Kennzeichenhersteller befinden sich ca. 200 m vor dem Landratsamt.
- Online-Abmeldung oder Ummeldung ohne Halterwechsel ist nur möglich, wenn Fahrzeugdokumente und Kennzeichensiegel nach dem 01.01.2015 zugeteilt wurden; für Neuzulassung, Wiederzulassung oder Halterwechsel online muss die Zulassungsbescheinigung Teil II nach dem 01.01.2018 ausgestellt sein.
Online zulassen in Landkreis Berchtesgadener Land
Die Zulassungsstelle Landkreis Berchtesgadener Land bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Berchtesgadener Land – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Berchtesgadener Land
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Berchtesgadener Land.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
