Zulassungsstelle Landkreis Bernkastel-Wittlich
Zuständige Behörde: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 21 Verkehr und Zulassung (Landkreis Bernkastel-Wittlich). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Bernkastel-Wittlich – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Bernkastel-Wittlich. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 21 Verkehr und Zulassung
- Zuständig für
- Kfz-Zulassungsbehörde für den Landkreis Bernkastel-Wittlich ist die Kreisverwaltung in Wittlich (Fachbereich 21). Über die „Gemeinsame Zulassungsstelle“ der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Vulkaneifel und Eifelkreis Bitburg-Prüm lassen sich Zulassungsvorgänge unabhängig vom Wohnort erledigen.
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf bernkastel-wittlich.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 21 – Verkehr und ZulassungKurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Vorsprache laut Behörde
Die Behörde veröffentlicht keine festen Öffnungszeiten.
Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Online-Terminportal der gemeinsamen Kfz-Zulassung oder Hotline der Zulassungsstelle 06571 14-1021). Feste Schalterzeiten werden nicht genannt; die Bürgerberatung ist Mo–Do 07:00–18:00 Uhr und Fr 07:00–14:00 Uhr geöffnet.
Stand 3. November 2026, Quelle: bernkastel-wittlich.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Gemeinsame Zulassungsstelle: Ein Fahrzeug kann z. B. auch bei der Kreisverwaltung in Bitburg mit WIL oder BKS angemeldet werden; zum Verbund gehören die Kennzeichen BIT, PRÜ, DAU, WIL, BKS, COC und ZEL.
- Besucher melden sich vor dem Termin bei der Bürgerberatung und werden dort vom zuständigen Fachbereich abgeholt.
- Das Gebäude hat einen Aufzug und ist rollstuhlgeeignet.
Online zulassen in Landkreis Bernkastel-Wittlich
Die Zulassungsstelle Landkreis Bernkastel-Wittlich bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Bernkastel-Wittlich – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Bernkastel-Wittlich
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Quellen
- https://www.bernkastel-wittlich.de/buergerservice/abteilungen/RLP:department:340363/fachbereich-21-verkehr-und-zulassung/
- https://www.bernkastel-wittlich.de/ikz-zulassung/
- https://www.cochem-zell.de/aktuelles/nachrichten-aus-der-verwaltung/2025/februar/jetzt-auch-mit-dem-eifelkreis-vier-landkreise-bilden-gemeinsame-zulassungsstelle/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/oeffnungszeiten/
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