DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Zuständige Behörde: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde (Landkreis Garmisch-Partenkirchen). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde
Zuständig für
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ist Kfz-Zulassungsbehörde für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Kennzeichen
GAP
Bundesland
Bayern

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Anschrift

  • Kfz-Zulassungsbehörde (Außenstelle Farchant)Partenkirchner Straße 52
    82490 Farchant

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Freitag 7.30 bis 12.00 Uhr

Termin derzeit nicht zwingend notwendig (Wartemarke vor Ort, Live-Ticket oder Online-Termin); Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Schließung

Stand 3. November 2026, Quelle: lra-gap.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Die Kfz-Zulassungsbehörde sitzt nicht im Hauptgebäude in Garmisch-Partenkirchen (Olympiastraße 10), sondern in der Außenstelle Partenkirchner Str. 52 in Farchant; Schilderpräger befinden sich im gleichen Gebäude bzw. gegenüber.
  • Per Live-Ticket kann im Umkreis von 35 km um die Außenstelle eine Wartemarke per Smartphone gezogen werden; gebuchte Termine müssen am Termintag aktiviert werden (Check-in frühestens 15 Minuten vorher), sonst verfallen sie.
  • Termine sind nur sieben Tage im Voraus buchbar, max. drei Zulassungsvorgänge pro Kunde und Tag; morgens (i. d. R. zwischen 6.30 und 10.00 Uhr) werden ggf. zusätzliche Termine für den aktuellen Tag freigeschaltet.

Online zulassen in Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Die Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Garmisch-Partenkirchen: Partenkirchner Straße 52, 82490 Farchant (Landratsamt Garmisch-Partenkirchen – Fachbereich Kfz-Zulassungsbehörde).

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Garmisch-Partenkirchen.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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