Zulassungsstelle Landkreis Heidenheim
Zuständige Behörde: Landratsamt Heidenheim – Fachbereich Straßenverkehr, Kfz-Zulassungsbehörde (Landkreis Heidenheim). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Heidenheim – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Heidenheim. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Heidenheim – Fachbereich Straßenverkehr, Kfz-Zulassungsbehörde
- Zuständig für
- Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes bzw. der Niederlassung oder des Fahrzeugstandorts; für einen Landkreis ist das das Landratsamt. Für den Landkreis Heidenheim ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamts Heidenheim zuständig.
- Kennzeichen
- HDH
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf landkreis-heidenheim.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Kfz-ZulassungsbehördeFelsenstraße 36
89518 Heidenheim
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo 07:30–13:00 Uhr (Ausgabe bis 13:30 Uhr) und 14:00–15:30 Uhr (Ausgabe bis 16:00 Uhr)
- Di 07:30–13:00 Uhr (Ausgabe bis 13:30 Uhr) – nur nach Terminvereinbarung
- Mi 07:30–13:00 Uhr (Ausgabe bis 13:30 Uhr)
- Do 07:30–13:00 Uhr (Ausgabe bis 13:30 Uhr) und 14:00–17:00 Uhr (Ausgabe bis 17:30 Uhr) – nur nach Terminvereinbarung
- Fr 07:30–13:00 Uhr (Ausgabe bis 13:30 Uhr) – nur nach Terminvereinbarung
Dienstag, Donnerstag und Freitag nur nach Terminvereinbarung.
Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-heidenheim.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Die Abmeldung über das i-Kfz-Portal kostet 2,10 EUR Verwaltungsgebühr, vor Ort 15,90 EUR (zzgl. 0,90 EUR Dokumentenklebesiegel und KBA-Gebühr).
- Infoflyer zur Kfz-Zulassung, zu Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen sowie zu Wechselkennzeichen stehen als PDF zum Download bereit.
Online zulassen in Landkreis Heidenheim
Die Zulassungsstelle Landkreis Heidenheim bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Heidenheim – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Heidenheim
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Heidenheim.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
