Zulassungsstelle Landkreis Lüneburg
Zuständige Behörde: Landkreis Lüneburg, Kfz-Zulassungsstelle (Landkreis Lüneburg). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Lüneburg – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Lüneburg. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landkreis Lüneburg, Kfz-Zulassungsstelle
- Zuständig für
- Kfz-Zulassung des Landkreises Lüneburg (Kennzeichen LG) für den gesamten Landkreis einschließlich der Hansestadt Lüneburg, mit der Hauptstelle in Lüneburg und Außenstellen in Amelinghausen und Bleckede.
- Kennzeichen
- LG
- Bundesland
- Niedersachsen
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf landkreis-lueneburg.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Kfz-Zulassung Hauptstelle Lüneburg (Erdgeschoss)Am Springintgut 3
21335 Lüneburg - Kfz-Zulassung Außenstelle Samtgemeinde AmelinghausenLüneburger Straße 50
21385 Amelinghausen - Kfz-Zulassung Außenstelle Stadt BleckedeLüneburger Straße 2
21354 Bleckede
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Lüneburg: Mo, Di, Do, Fr 07:30–12:00 Uhr
- Lüneburg: Di zusätzlich 13:30–17:00 Uhr
- Lüneburg: Mi nur mit Termin
- Bleckede und Amelinghausen: nur mit Termin
Am Standort Lüneburg ist An-, Ab- und Ummelden ohne Termin möglich (Wartemarken), mittwochs nur mit Termin; in Amelinghausen und Bleckede immer nur mit Termin.
Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-lueneburg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- In Lüneburg werden ohne Termin Wartemarken ausgegeben: Mo, Di, Do und Fr 7:30–12:00 Uhr sowie Di 13:30–17:00 Uhr. Mittwochs werden nur Kundinnen und Kunden mit Termin bedient.
- Bei Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) muss der Halter den Verlust persönlich erklären; eine Vollmacht ist hier nicht möglich.
- Mit i-Kfz Stufe 4 laufen Online-An-, Um- und Abmeldungen standardmäßig vollautomatisch, ohne Prüfung durch die Zulassungsstelle.
Online zulassen in Landkreis Lüneburg
Die Zulassungsstelle Landkreis Lüneburg bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Lüneburg – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Lüneburg
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Lüneburg.
Quellen
- https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/autoverkehr.html
- https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/autoverkehr/kfz-zulassung-vor-ort.html
- https://www.landkreis-lueneburg.de/fuer-unsere-buergerinnen-und-buerger/mobil-im-landkreis/autoverkehr/kfz-zulassung-online.html
- https://tnv.lklg.net/?START_OFFICE=KFZAM
- https://tnv.lklg.net/?START_OFFICE=KFZBL
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
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