DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart

Zuständige Behörde: Landratsamt Main-Spessart – Kraftfahrzeugzulassung (Zulassungsbehörden Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld) (Landkreis Main-Spessart). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Landratsamt Main-Spessart – Kraftfahrzeugzulassung (Zulassungsbehörden Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld)
Zuständig für
Landratsamt Main-Spessart mit den Zulassungsbehörden Karlstadt, Lohr a.Main und Marktheidenfeld für Halter im Landkreis Main-Spessart.
Kennzeichen
MSP
Bundesland
Bayern

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Standorte

  • Zulassungsbehörde KarlstadtMarktplatz 8
    97753 Karlstadt
  • Zulassungsbehörde LohrSchlossplatz 2
    97816 Lohr a.Main
  • Zulassungsbehörde MarktheidenfeldPetzoltstraße 21
    97828 Marktheidenfeld

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld: Montag bis Freitag 07:30 – 10:30 Uhr
  • Montag und Dienstag 13:00 – 15:00 Uhr
  • Donnerstag 13:00 – 16:00 Uhr

Online-Terminbuchung über die Terminvergabe Verkehrswesen möglich, um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

Stand 3. November 2026, Quelle: main-spessart.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Drei Zulassungsstellen (Karlstadt, Lohr a.Main, Marktheidenfeld) mit identischen Öffnungszeiten.
  • Online-Auskunft, ob der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) eines finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bereits bei der Zulassungsbehörde vorliegt.
  • Wunschkennzeichen können vorab online reserviert werden.

Online zulassen in Landkreis Main-Spessart

Die Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart

Die Zulassungsstelle Landkreis Main-Spessart (Landratsamt Main-Spessart – Kraftfahrzeugzulassung (Zulassungsbehörden Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld)) hat 3 Standorte, unter anderem Zulassungsbehörde Karlstadt, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt. Alle Standorte stehen oben auf dieser Seite.

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Main-Spessart.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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