DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen

Zuständige Behörde: Landkreis Neunkirchen – Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle (Landkreis Neunkirchen). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Landkreis Neunkirchen – Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle
Zuständig für
Landkreis Neunkirchen mit den Städten und Gemeinden Neunkirchen, Ottweiler, Illingen, Eppelborn, Spiesen-Elversberg, Schiffweiler und Merchweiler. Die Zulassungsstelle sitzt in Neunkirchen, die Kreisverwaltung in Ottweiler (Wilhelm-Heinrich-Str. 36).
Kennzeichen
NKOTW
Bundesland
Saarland

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Anschrift

  • Straßenverkehrsbehörde und ZulassungsstelleSaarbrücker Straße 1
    66538 Neunkirchen

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Mo 07:30–15:00 Uhr
  • Di 07:30–15:00 Uhr
  • Mi 07:30–12:30 Uhr
  • Do 07:30–16:00 Uhr
  • Fr 07:30–12:30 Uhr

Vorsprachen sind – unabhängig von den Öffnungszeiten – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; für Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) wird kein Termin benötigt. In den Monaten April, Mai und Juni werden bereits ab 7 Uhr Termine angeboten.

Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-neunkirchen.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Täglich werden kurzfristige Termine für den Folgetag freigeschaltet, stornierte Termine werden sofort wieder freigegeben – häufiges Nachsehen im Terminportal lohnt sich.
  • Für Händler und Zulassungsdienste gibt es von 07:30 bis 09:00 Uhr einen limitierten Abgabeservice (Teilnahme per E-Mail an haendlerschalter@landkreis-neunkirchen.de beantragen); Ausfuhrkennzeichen und Ersatzpapiere nur nach gesonderter Absprache.
  • Bei der Abmeldung eines NK- oder OTW-Kennzeichens kann das Kennzeichen reserviert werden: 12 Monate für dasselbe Fahrzeug oder 3 Monate für ein anderes Fahrzeug.

Online zulassen in Landkreis Neunkirchen

Die Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen: Saarbrücker Straße 1, 66538 Neunkirchen (Landkreis Neunkirchen – Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle).

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Neunkirchen.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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