Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen
Zuständige Behörde: Landkreis Neunkirchen – Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle (Landkreis Neunkirchen). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landkreis Neunkirchen – Straßenverkehrsbehörde und Zulassungsstelle
- Zuständig für
- Landkreis Neunkirchen mit den Städten und Gemeinden Neunkirchen, Ottweiler, Illingen, Eppelborn, Spiesen-Elversberg, Schiffweiler und Merchweiler. Die Zulassungsstelle sitzt in Neunkirchen, die Kreisverwaltung in Ottweiler (Wilhelm-Heinrich-Str. 36).
- Bundesland
- Saarland
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf landkreis-neunkirchen.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Straßenverkehrsbehörde und ZulassungsstelleSaarbrücker Straße 1
66538 Neunkirchen
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo 07:30–15:00 Uhr
- Di 07:30–15:00 Uhr
- Mi 07:30–12:30 Uhr
- Do 07:30–16:00 Uhr
- Fr 07:30–12:30 Uhr
Vorsprachen sind – unabhängig von den Öffnungszeiten – ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich; für Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen) wird kein Termin benötigt. In den Monaten April, Mai und Juni werden bereits ab 7 Uhr Termine angeboten.
Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-neunkirchen.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Täglich werden kurzfristige Termine für den Folgetag freigeschaltet, stornierte Termine werden sofort wieder freigegeben – häufiges Nachsehen im Terminportal lohnt sich.
- Für Händler und Zulassungsdienste gibt es von 07:30 bis 09:00 Uhr einen limitierten Abgabeservice (Teilnahme per E-Mail an haendlerschalter@landkreis-neunkirchen.de beantragen); Ausfuhrkennzeichen und Ersatzpapiere nur nach gesonderter Absprache.
- Bei der Abmeldung eines NK- oder OTW-Kennzeichens kann das Kennzeichen reserviert werden: 12 Monate für dasselbe Fahrzeug oder 3 Monate für ein anderes Fahrzeug.
Online zulassen in Landkreis Neunkirchen
Die Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Neunkirchen
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Neunkirchen.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
