Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim
Zuständige Behörde: Landratsamt Rosenheim – Kfz-Zulassungsbehörden (Sachgebiet Verkehrswesen) (Landkreis Rosenheim). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Rosenheim – Kfz-Zulassungsbehörden (Sachgebiet Verkehrswesen)
- Zuständig für
- Die Zulassungsstellen des Landratsamts sind für Halter mit Hauptwohnsitz oder Betriebssitz im Landkreis Rosenheim zuständig („nur für Landkreisbürger“). Die Stadt Rosenheim (ebenfalls Kennzeichen RO) ist ein eigener Zulassungsbezirk; über den Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ) können Fahrzeuge der Stadt Rosenheim sowie der Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgaden, Garmisch-Partenkirchen, München, Starnberg und Fürstenfeldbruck aber auch beim Landratsamt Rosenheim angemeldet werden.
- Bundesland
- Bayern
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf landkreis-rosenheim.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Verkehrszentrum Rosenheim – Führerscheinstelle und KFZ-Zulassungsstelle (Aicherpark)Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim - Kfz-Zulassungsstelle WasserburgStaudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg a. Inn
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Rosenheim (Verkehrszentrum): Mo–Fr 07:30–12:00
- Rosenheim (Verkehrszentrum): Di und Do 13:00–17:00
- Wasserburg: Mo–Fr 08:15–12:00
- Wasserburg: Di und Mi 14:00–15:30
- Wasserburg: Do 14:00–17:00
Online-Terminreservierung für beide Zulassungsstellen möglich
Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-rosenheim.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Über den Verbund der erweiterten Zuständigkeit (VeZ) können im Landkreis Rosenheim auch Zulassungsvorgänge für andere oberbayerische Zulassungsbezirke durchgeführt werden.
- Die Stadt Rosenheim betreibt eine eigene Zulassungsbehörde mit eigener Online-Zulassung (i-Kfz) und Terminvergabe.
- Online reservierte Wunschkennzeichen bleiben 60 Tage reserviert; bei der Zulassung fällt dafür eine Gebühr von 12,80 € an.
Online zulassen in Landkreis Rosenheim
Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Rosenheim.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
