DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf

Zuständige Behörde: Landratsamt Schwandorf – Kfz-Zulassungsstelle (Sachgebiet 4.3 Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht) (Landkreis Schwandorf). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Landratsamt Schwandorf – Kfz-Zulassungsstelle (Sachgebiet 4.3 Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht)
Zuständig für
Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Schwandorf; eine Zulassungsstelle im Landratsamt in Schwandorf (Sachgebiet 4.3 Verkehrswesen).
Bundesland
Bayern

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Anschrift

  • Kfz-Zulassungsstelle im Landratsamt SchwandorfWackersdorfer Straße 80
    92421 Schwandorf

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Montag 08.00 - 15.30 Uhr
  • Dienstag 08.00 - 15.30 Uhr
  • Mittwoch 08.00 - 15.30 Uhr
  • Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr (in den Monaten März, April und Mai bis 17.30 Uhr)
  • Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Online-Terminreservierung möglich; Vorsprache auch ohne Termin (aktuelle Wartezeiten ohne Termin online einsehbar)

Stand 3. November 2026, Quelle: landkreis-schwandorf.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Aktuelle Wartezeiten (ohne Termin) der Kfz-Zulassung sind online einsehbar (https://kfztermin.landkreis-schwandorf.de/index-wartezeit.html).
  • Wunschkennzeichen: Reservierung für 90 Tage, höchstens 2 Kennzeichen pro Person; beim Unterscheidungszeichen BUL ist zusätzlich die Buchstabenkombination LE unzulässig.
  • Donnerstags in den Monaten März, April und Mai verlängert bis 17.30 Uhr geöffnet.

Online zulassen in Landkreis Schwandorf

Die Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf

Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Schwandorf: Wackersdorfer Straße 80, 92421 Schwandorf (Landratsamt Schwandorf – Kfz-Zulassungsstelle (Sachgebiet 4.3 Verkehrswesen, Straßen- und Wegerecht)).

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Schwandorf.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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