Zulassungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Zuständige Behörde: Landkreis Vorpommern-Greifswald, Straßenverkehrsamt (Amt 36) – Kfz-Zulassungsstellen (Landkreis Vorpommern-Greifswald). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landkreis Vorpommern-Greifswald, Straßenverkehrsamt (Amt 36) – Kfz-Zulassungsstellen
- Zuständig für
- Kfz-Zulassungsstellen des Landkreises Vorpommern-Greifswald für Halter mit Hauptwohnung (bei Firmen: Sitz/Niederlassung) im Landkreis. Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist große kreisangehörige Stadt mit eigener Kfz-Zulassungsbehörde (Markt 15, Kennzeichen HGW); die Kreis-Zulassungsstelle in der Feldstraße 85 a ist für Einwohner der Stadt Greifswald nicht zuständig.
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Kfz-Zulassungsstelle, Standort AnklamFriedländer Landstraße 21 d
17389 Anklam - Kfz-Zulassungsstelle, Standort PasewalkAn der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk - Kfz-Zulassungsstelle, Standort GreifswaldFeldstraße 85 a
17489 Greifswald
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo 08:00–12:00 Uhr
- Di 08:00–12:00 und 13:00–17:30 Uhr
- Mi 09:00–11:00 Uhr
- Do 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr
- Fr 08:00–12:00 Uhr
Stand 3. November 2026, Quelle: kreis-vg.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Drei Kfz-Zulassungsstellen im Kreisgebiet: Anklam, Pasewalk und Greifswald.
- Nach einer Außerbetriebsetzung in der Zulassungsstelle darf man mit den entstempelten Kennzeichen bis zum Ende desselben Tages zum Wohnort zurückfahren, wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung die Rückfahrt abdeckt; Versicherung und Hauptzollamt informiert die Zulassungsstelle.
Online zulassen in Landkreis Vorpommern-Greifswald
Die Zulassungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Vorpommern-Greifswald.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
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