Zulassungsstelle Landkreis Weilheim-Schongau
Zuständige Behörde: Landratsamt Weilheim-Schongau – Sachbereich 31.1 Zulassungswesen (Landkreis Weilheim-Schongau). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Landkreis Weilheim-Schongau – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Landkreis Weilheim-Schongau. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Weilheim-Schongau – Sachbereich 31.1 Zulassungswesen
- Zuständig für
- Die Zulassungsstellen des Landratsamts Weilheim-Schongau sind an zwei Standorten (Weilheim i.OB und Schongau) tätig; an beiden können sämtliche Schaltervorgänge erledigt werden.
- Bundesland
- Bayern
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Zulassungsstelle WeilheimStainhartstraße 7
82362 Weilheim i.OB - Landratsamt Weilheim-Schongau, Zulassungsstelle SchongauMünzstraße 33
86956 Schongau
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Weilheim: Mo 07:30–15:30 (Annahmeschluss)
- Weilheim: Di 07:30–15:30 (Annahmeschluss)
- Weilheim: Mi 08:00–12:30 (Annahmeschluss)
- Weilheim: Do 07:30–11:45 und 13:00–17:45 (Annahmeschluss)
- Weilheim: Fr 08:00–12:15 (Annahmeschluss)
- Schongau: Mo 08:00–11:45 (Annahmeschluss)
- Schongau: Di 08:00–11:45 und 14:00–15:45 (Annahmeschluss)
- Schongau: Mi 08:00–11:45 (Annahmeschluss)
- Schongau: Do 08:00–11:45 und 14:00–17:45 (Annahmeschluss)
- Schongau: Fr 08:00–11:45 (Annahmeschluss)
Terminvereinbarung dringend empfohlen; ohne Termin längere Wartezeiten bzw. bei sehr hohem Andrang keine Bearbeitung am selben Tag möglich
Stand 3. November 2026, Quelle: weilheim-schongau.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Wartetickets können frühestens 15 Minuten vor Beginn der Öffnungszeit und maximal bis Annahmeschluss gezogen werden.
- Gebühren sind sofort vor Ort zu zahlen: bar am Kassenautomaten oder per EC-Karte am Schalter.
- Online über das Bürgerserviceportal möglich: Neuzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung und Außerbetriebsetzung.
Online zulassen in Landkreis Weilheim-Schongau
Die Zulassungsstelle Landkreis Weilheim-Schongau bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Landkreis Weilheim-Schongau – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Landkreis Weilheim-Schongau
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Landkreis Weilheim-Schongau.
Quellen
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.
