Zulassungsstelle Mönchengladbach
Zuständige Behörde: Zulassungsbehörde der Stadt Mönchengladbach (Ordnungsamt, Straßenverkehrsangelegenheiten – Kfz-Zulassungsangelegenheiten) (Stadt Mönchengladbach – Ordnungsamt). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Mönchengladbach – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Mönchengladbach. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Zulassungsbehörde der Stadt Mönchengladbach (Ordnungsamt, Straßenverkehrsangelegenheiten – Kfz-Zulassungsangelegenheiten)
- Zuständig für
- Stadt Mönchengladbach (Kfz-Zulassungsangelegenheiten für Halterinnen und Halter in Mönchengladbach).
- Kennzeichen
- MG
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf service.moenchengladbach.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Verwaltungsgebäude Alsstraße (Kfz-Zulassungsangelegenheiten)Alsstraße 126
41063 Mönchengladbach
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr
- Di. 08:00 - 12:30 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr
- Mi. 07:00 - 12:30 Uhr
- Do. 09:00 - 13:30 Uhr und 14:30 - 17:00 Uhr
- Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Ihre persönliche Wartenummer erhalten Sie bei Vereinbarung Ihres Termins. Eine Bearbeitung Ihrer Anliegen ohne Termin ist nur für Anliegen des Sonderschalters möglich.
Stand 3. November 2026, Quelle: service.moenchengladbach.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Sonderschalter ohne Termin für schnelle Anliegen (u. a. Außerbetriebsetzung, Adressänderung bei Umzug innerhalb Mönchengladbachs, Feinstaub- und Stempelplaketten): Mo 8.00–12.00, Di 8.00–12.00, Mi 7.00–12.00, Do 9.00–13.00 und 14.30–17.00, Fr 8.00–12.00 Uhr.
- Eine Zulassung ist nur möglich, wenn keine Rückstände (Gebühren oder Auslagen) aus früheren Zulassungsvorgängen bei der Stadtkasse Mönchengladbach offen sind.
- Online-Zulassung (i-Kfz) erfordert Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und BundID-Konto; Bezahlung online per PayPal oder Kreditkarte.
Online zulassen in Mönchengladbach
Die Zulassungsstelle Mönchengladbach bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Mönchengladbach – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Mönchengladbach
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Mönchengladbach.
Quellen
- https://service.moenchengladbach.de/suche/-/vr-bis-detail/einrichtung/1256/show
- https://www.moenchengladbach.de/de/serviceportal/terminbuchungen
- https://service.moenchengladbach.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/507157/show
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.moenchengladbach.de/rathaus/buergerinfo-a-z/allgemeine-verwaltung-buergerservice-ordnung-feuerwehr-dezernat-iii/ordnungsamt-32/strassenverkehrsangelegenheiten/servicebereich
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