Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis
Zuständige Behörde: Oberbergischer Kreis, Der Landrat – Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle (Oberbergischer Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Oberbergischer Kreis, Der Landrat – Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle
- Zuständig für
- Oberbergischer Kreis (Kennzeichen GM) mit den Städten Bergneustadt, Gummersbach, Hückeswagen, Radevormwald, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth sowie den Gemeinden Engelskirchen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht und Reichshof.
- Kennzeichen
- GM
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Offizielle Links
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Standorte
- Hauptstelle Straßenverkehrsamt, ZulassungsstelleKölner Straße 235
51645 Gummersbach-Niederseßmar - Nebenstelle HückeswagenAlte Ladestraße 1
42499 Hückeswagen - Nebenstelle Waldbröl (Gebäude Kreissparkasse)Kaiserstraße 69-77
51545 Waldbröl
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Hauptstelle Gummersbach: Montag 07:15 - 12:15 und 13:00 - 15:00 Uhr
- Hauptstelle Gummersbach: Dienstag 07:15 - 12:15 Uhr
- Hauptstelle Gummersbach: Mittwoch 07:15 - 12:15 Uhr
- Hauptstelle Gummersbach: Donnerstag 07:15 - 12:15 und 14:00 - 17:30 Uhr
- Hauptstelle Gummersbach: Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
- Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl: Montag bis Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr, Donnerstag und Freitag geschlossen
Terminvereinbarung erforderlich; Termine nur online, keine Termine per Telefon und keine Termine am Terminal vor Ort.
Stand 3. November 2026, Quelle: obk.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Wer keinen passenden Termin findet: Werktags werden morgens ab ca. 07:30 Uhr zusätzliche Termine freigeschaltet.
- In den Nebenstellen Hückeswagen und Waldbröl ist nur Kartenzahlung möglich; dort gibt es keine Termine für Kfz-Händler und Zulassungsdienste und keine Postzustellung.
- Die Zulassungsstelle ist telefonisch nur dienstags von 13:00 bis 15:00 Uhr und mittwochs von 08:30 bis 11:30 Uhr erreichbar; für Fragen gibt es ein Online-Kontaktformular.
Online zulassen in Oberbergischer Kreis
Die Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Oberbergischer Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Oberbergischer Kreis.
Quellen
- https://www.obk.de/obk/themen/mobilitaet/anliegen-kfz/index.shtml.de
- https://www.obk.de/obk/aktuelles/online-dienste/index.shtml.de
- https://www.obk.de/obk/kreis/verwaltung/servicezeiten/index.shtml.de
- https://www.obk.de/obk/kreis/heimat/staedte-gemeinden/index.shtml.de
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.obk.de/obk/themen/mobilitaet/sva/index.shtml.de
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