Zulassungsstelle Osnabrück
Zuständige Behörde: Stadt Osnabrück – KFZ-Zulassung (32-16) im Bürgeramt (Fachdienst) (Stadt Osnabrück). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Osnabrück – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Osnabrück. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Stadt Osnabrück – KFZ-Zulassung (32-16) im Bürgeramt (Fachdienst)
- Zuständig für
- Kfz-Zulassungsbehörde der kreisfreien Stadt Osnabrück. Stadt und Landkreis Osnabrück führen beide das Kennzeichen OS; laut Landkreis Osnabrück nutzen Bürger aus Stadt und Landkreis die für sie nächstgelegene Zulassungsstelle im Landkreis oder in der Stadt Osnabrück – Zulassungen für die Stadt Osnabrück sind jedoch in Bersenbrück und Quakenbrück nicht möglich.
- Kennzeichen
- OS
- Bundesland
- Niedersachsen
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf service.osnabrueck.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- KFZ-Zulassung im Stadthaus 1Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Montag 08:00 bis 12:30, 13:30 bis 16:00
- Dienstag 08:00 bis 12:30, 13:30 bis 16:00
- Mittwoch 08:00 bis 12:00
- Donnerstag 08:00 bis 12:30, 13:30 bis 17:30
- Freitag 08:00 bis 12:00
- Samstag geschlossen
Servicezeiten laut Serviceportal; eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich (Online-Terminvergabe).
Stand 3. November 2026, Quelle: service.osnabrueck.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Die Online-Zulassung über das i-Kfz-Portal ist jederzeit möglich und günstiger als vor Ort (Erstzulassung ab 12,80 Euro online gegenüber ab 30,00 Euro vor Ort).
- Bei der Wunschkennzeichen-Reservierung ist darauf zu achten, ob das Fahrzeug im Landkreis Osnabrück oder in der Stadt Osnabrück zugelassen werden soll.
- Die KFZ-Zulassung ist in der Regel telefonisch unter 0541/323-3332 zu den Servicezeiten sowie per E-Mail (kfz-zulassung@osnabrueck.de) erreichbar.
Online zulassen in Osnabrück
Die Zulassungsstelle Osnabrück bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Osnabrück – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Osnabrück
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Osnabrück.
Quellen
- https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/einrichtung/4958/show
- https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/5403/show
- https://www.landkreis-osnabrueck.de/fachthemen/ordnung-und-verkehr/verkehrsbehoerde-zulassungs-und-fuehrerscheinstelle
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://service.osnabrueck.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1950673/show
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