Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis
Zuständige Behörde: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – KFZ-Zulassungsstelle (31.2 Zulassung) (Rhein-Hunsrück-Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – KFZ-Zulassungsstelle (31.2 Zulassung)
- Zuständig für
- Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist für Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen im Kreisgebiet zuständig; neben der Zulassungsstelle in Simmern steht eine Außenstelle in Boppard zur Verfügung.
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- KFZ-Zulassungsstelle Simmern (Kreisverwaltung)Ludwigstraße 3-5
55469 Simmern/Hunsrück - Außenstelle BoppardHeerstraße 189
56154 Boppard
Vorsprache laut Behörde
Die Behörde veröffentlicht keine festen Öffnungszeiten.
Zur Vorsprache bei der KFZ-Zulassungsstelle (Simmern und Boppard) benötigen Sie einen Termin; feste Öffnungszeiten für die Zulassungsstellen sind nicht veröffentlicht.
Stand 3. November 2026, Quelle: kv-rhk.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- In der Kfz-Zulassungsstelle Boppard ist seit 1. Mai 2026 keine Barzahlung mehr möglich; bezahlt wird mit EC-Karte oder Kreditkarte (Mastercard, Visa).
- Die Kreisverwaltung weist auf ihre eigenen Online-Zulassungs- und Abmeldedienste hin (kv-rhk.de/kfz); damit lassen sich Wege, Wartezeiten und Gebühren sparen, und das Fahrzeug darf mit dem Nachweis der Online-Zulassung bereits vor Erhalt der Plaketten innerhalb Deutschlands genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Online zulassen in Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rhein-Hunsrück-Kreis.
Quellen
- https://www.kv-rhk.de/service-leistungen/fahrzeuge-verkehr/kfz-zulassung/
- https://www.kv-rhk.de/buergerservice-views/abteilungen/RLP:department:374875/31-2-zulassung-simmern/
- https://www.kv-rhk.de/buergerservice-views/abteilungen/RLP:department:374917/31-2-zulassung-boppard/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.kv-rhk.de/aktuelles/veroeffentlichungen/mitteilungen/umstellung-der-zahlungsmethoden-bei-der-kfz-zulassungsstelle-boppard/
- https://www.kv-rhk.de/aktuelles/veroeffentlichungen/mitteilungen/online-zulassung-direktes-angebot-der-kreisverwaltung-nutzen-und-gebuehren-sparen/
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