DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis

Zuständige Behörde: Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – KFZ-Zulassungsstelle (31.2 Zulassung) (Rhein-Hunsrück-Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – KFZ-Zulassungsstelle (31.2 Zulassung)
Zuständig für
Die KFZ-Zulassungsstelle der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis ist für Zulassung, Ummeldung und Abmeldung von Fahrzeugen im Kreisgebiet zuständig; neben der Zulassungsstelle in Simmern steht eine Außenstelle in Boppard zur Verfügung.
Kennzeichen
SIMGOA
Bundesland
Rheinland-Pfalz

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Standorte

  • KFZ-Zulassungsstelle Simmern (Kreisverwaltung)Ludwigstraße 3-5
    55469 Simmern/Hunsrück
  • Außenstelle BoppardHeerstraße 189
    56154 Boppard

Vorsprache laut Behörde

Die Behörde veröffentlicht keine festen Öffnungszeiten.

    Zur Vorsprache bei der KFZ-Zulassungsstelle (Simmern und Boppard) benötigen Sie einen Termin; feste Öffnungszeiten für die Zulassungsstellen sind nicht veröffentlicht.

    Stand 3. November 2026, Quelle: kv-rhk.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

    Gut zu wissen

    • In der Kfz-Zulassungsstelle Boppard ist seit 1. Mai 2026 keine Barzahlung mehr möglich; bezahlt wird mit EC-Karte oder Kreditkarte (Mastercard, Visa).
    • Die Kreisverwaltung weist auf ihre eigenen Online-Zulassungs- und Abmeldedienste hin (kv-rhk.de/kfz); damit lassen sich Wege, Wartezeiten und Gebühren sparen, und das Fahrzeug darf mit dem Nachweis der Online-Zulassung bereits vor Erhalt der Plaketten innerhalb Deutschlands genutzt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Online zulassen in Rhein-Hunsrück-Kreis

    Die Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

    i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

    Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

    Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

    • Neuzulassung

      Neuwagen oder Import erstmals zulassen

      127,89 €

      inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

      1–3 Werktage

    • Halterwechsel

      Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

      127,89 €

      inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

      1–3 Werktage

    • Ummeldung

      Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

      127,89 €

      inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

      1–3 Werktage

    • Wiederzulassung

      Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

      127,89 €

      inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

      1–3 Werktage

    • Abmeldung

      Außerbetriebsetzung, meist taggleich

      33,79 €

      inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

      meist taggleich

    • Adressänderung

      Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

      63,79 €

      inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

      1–2 Werktage

    Typische Unterlagen

    Neuzulassung

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
    • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
    • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
    • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

    Halterwechsel

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
    • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
    • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
    • Personalausweis des neuen Halters

    Abmeldung

    • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
    • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
    • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

    Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis

    Die Zulassungsstelle Rhein-Hunsrück-Kreis (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis – KFZ-Zulassungsstelle (31.2 Zulassung)) hat 2 Standorte, unter anderem KFZ-Zulassungsstelle Simmern (Kreisverwaltung), Ludwigstraße 3-5, 55469 Simmern/Hunsrück. Alle Standorte stehen oben auf dieser Seite.

    Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rhein-Hunsrück-Kreis.

    Quellen

    Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

    Auftrag online starten oder einfach kurz per WhatsApp schreiben – wir melden uns innerhalb der Geschäftszeiten meist in wenigen Minuten.