Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis
Zuständige Behörde: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsbehörden Sinsheim, Weinheim und Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsbehörden Sinsheim, Weinheim und Wiesloch
- Zuständig für
- Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis für die Einwohnerinnen und Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises; freie Wahl zwischen den drei Zulassungsbehörden in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch. Nicht zuständig für die Stadt Heidelberg (Stadtkreis, ebenfalls Kennzeichen HD): Deren Einwohner wenden sich an die eigene KFZ-Zulassungsstelle der Stadt Heidelberg.
- Bundesland
- Baden-Württemberg
Offizielle Links
- Kfz-Zulassung auf rhein-neckar-kreis.de
- Termin bei der Behörde buchen
- i-Kfz-Onlineportal der Behörde
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Kfz-Zulassungsbehörde SinsheimMuthstraße 4
74889 Sinsheim - Kfz-Zulassungsbehörde WeinheimRöntgenstraße 2
69469 Weinheim - Kfz-Zulassungsbehörde WieslochAdelsförsterpfad 7
69168 Wiesloch
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Sinsheim, Weinheim und Wiesloch: Mo 07:30–12:00 Uhr, Di 07:30–12:00 Uhr, Mi 07:30–17:00 Uhr, Do 07:30–12:00 Uhr, Fr 07:30–12:00 Uhr
Terminvereinbarung erforderlich
Stand 3. November 2026, Quelle: service-rnk.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Seit 1. Oktober 2026 wird das Altkennzeichen SNH wieder ausgegeben – unabhängig vom Wohnort in Weinheim, Sinsheim und Wiesloch sowie online; bei der Terminbuchung den Reiter „Umkennzeichnung auf SNH“ wählen.
- Im Zulassungsbereich ist frei wählbar, welche der drei Behörden (Sinsheim, Weinheim, Wiesloch) man aufsucht; Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Nicht online möglich sind u. a. technische Änderungen, Namensänderungen, Importfahrzeuge, Kurzzeit-, Ausfuhr-, Oldtimer- und rote Kennzeichen, Umkennzeichnungen sowie Ersatzdokumente; die Feinstaubplakette gibt es nicht über i-Kfz.
Online zulassen in Rhein-Neckar-Kreis
Die Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rhein-Neckar-Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rhein-Neckar-Kreis.
Quellen
- https://www.service-rnk.de/-/behoerdenwegweiser/strassenverkehrsamt/oe6007651
- https://www.rhein-neckar-kreis.de/landratsamt/kfz-und-fuehrerschein
- https://www.rhein-neckar-kreis.de/landratsamt/kfz-und-fuehrerschein/zulassung
- https://www.service-rnk.de/-/behoerdenwegweiser/kfz-zulassungsbehoerde-sinsheim/oe6008074
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.rhein-neckar-kreis.de/landratsamt/kfz-und-fuehrerschein/zulassung/snh-kennzeichen
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