Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis
Zuständige Behörde: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Kfz-Zulassungsstelle (Rhein-Pfalz-Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis – Kfz-Zulassungsstelle
- Zuständig für
- Zuständig für den Rhein-Pfalz-Kreis; die Zulassungsstelle befindet sich in der Außenstelle Schifferstadt. Der Sitz der Kreisverwaltung liegt in Ludwigshafen (Europaplatz 5), die kreisfreie Stadt Ludwigshafen (Kennzeichen LU) hat jedoch eine eigene Kfz-Zulassungsstelle. Seit 2. November 2026 können Bürgerinnen und Bürger des nördlichen Rhein-Pfalz-Kreises zusätzlich die Zulassungsstelle Frankenthal nutzen (zunächst mit Terminvereinbarung); umgekehrt können Frankenthaler die Zulassungsstelle in Schifferstadt nutzen.
- Kennzeichen
- RP
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Anschrift
- Zulassungsstelle in der Außenstelle SchifferstadtBahnhofstraße 37
67105 Schifferstadt
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Mo 07:30–15:00 (durchgängig)
- Di 07:30–15:00 (durchgängig)
- Mi 07:00–12:00
- Do 07:30–12:00 und 13:00–17:30
- Fr 07:30–13:00
Vorab ist eine Terminvereinbarung nötig (online oder telefonisch).
Stand 3. November 2026, Quelle: rhein-pfalz-kreis.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich ohne Terminvereinbarung.
- Kooperation mit der Stadt Frankenthal (Pfalz) seit 2. November 2026: Bürger des nördlichen Kreisgebiets können Zulassungsdienstleistungen auch in der Zulassungsstelle Frankenthal erledigen (Termin über frankenthal.de/onlinetermin oder 06233 89 331).
- Seit 3. August gilt für Termine der Kfz-Zulassung ein neuer Online-Kalender; Termine sind nur online oder telefonisch (0621/5909-5900 oder 0621/5909-5780) vereinbar.
Online zulassen in Rhein-Pfalz-Kreis
Die Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rhein-Pfalz-Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rhein-Pfalz-Kreis.
Quellen
- https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/dienstgebaeude/
- https://www.rhein-pfalz-kreis.de/wirtschaft-verkehr/kfz-zulassung/
- https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/buergerservice/online-termin/
- https://www.rhein-pfalz-kreis.de/buergerservice/leistungen/RLP:entry:6431974:ANLR-VLR/erstzulassung-eines-fahrzeugs-neuzulassung-beantragen/
- https://www.rhein-pfalz-kreis.de/wirtschaft-verkehr/kfz-zulassung/zulassungsstellen/
- https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/aktuelles/nachrichten/wichtiger-baustein-fuer-buergerfreundliche-verwaltung-frankenthal-und-rhein-pfalz-kreis-starten-kooperation-bei-der-kfz-zulassung/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
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