Zulassungsstelle Rhein-Sieg-Kreis
Zuständige Behörde: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat – Straßenverkehrsamt, Fahrzeugzulassung (Rhein-Sieg-Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rhein-Sieg-Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rhein-Sieg-Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat – Straßenverkehrsamt, Fahrzeugzulassung
- Zuständig für
- Rhein-Sieg-Kreis (Kennzeichen SU) mit 19 Städten und Gemeinden auf beiden Seiten des Rheins rund um die Bundesstadt Bonn; Bonn selbst gehört nicht zum Kreis. Zulassungsstellen in Siegburg (rechtsrheinisch) und Meckenheim (linksrheinisch).
- Kennzeichen
- SU
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Straßenverkehrsamt – Fahrzeugzulassung/Fahrerlaubnisse rechtsrheinischKaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg - Zulassungs-/Führerscheinstelle linksrheinischKalkofenstraße 2
53340 Meckenheim
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Montag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
- Dienstag – Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr
Gilt für Siegburg und Meckenheim. Ein Besuch des Straßenverkehrsamtes ist nur nach Terminvereinbarung möglich (online, telefonisch unter 02241 13-3939 oder per E-Mail).
Stand 3. November 2026, Quelle: rhein-sieg-kreis.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Termine können grundsätzlich nur 14 Tage im Voraus gebucht werden; tagesaktuell werden regelmäßig zusätzliche Kontingente freigegeben, die meisten morgens gegen 7:00 Uhr. Termine für Führerschein- und Zulassungsstelle müssen separat gebucht werden.
- Das Terminbuchungssystem ist seit dem 01.07.2024 nicht mehr für den Kfz-Handel und Zulassungsdienste zugelassen; festgestellte Buchungen werden storniert.
- Für i-Kfz ist bei natürlichen Personen eine Anmeldung mit der BundID nötig; die Gebühren werden online über ePayBL per Kreditkarte bezahlt.
Online zulassen in Rhein-Sieg-Kreis
Die Zulassungsstelle Rhein-Sieg-Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rhein-Sieg-Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rhein-Sieg-Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rhein-Sieg-Kreis.
Quellen
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/Amt_36/Zulassung_KFZ.php
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/verkehr/termine-sva-vorschaltseite.php
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/kreis/index.php
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/oe/dezernat_5/strassenverkehrsamt/Fahrzeugzulassung_Fahrerlaubnisse_rechtsrheinisch.php
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/oe/dezernat_5/strassenverkehrsamt/Fahrzeugzulassung_Fahrerlaubnisse_linksrheinisch.php
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.rhein-sieg-kreis.de/mobilitaet-umwelt/verkehr/i-kfz-autozulassungen_40190.php
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