Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis
Zuständige Behörde: KFZ-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises (Rheingau-Taunus-Kreis (Kreisverwaltung)). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- KFZ-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises
- Zuständig für
- Die KFZ-Zulassungsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises ist für die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Kreises zuständig (An- und Abmeldungen an den drei Standorten Bad Schwalbach, Idstein und Rüdesheim am Rhein).
- Bundesland
- Hessen
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Zulassung Bad Schwalbach (Kreisverwaltung)Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach - Zulassung IdsteinBlack & Decker Straße 28
65510 Idstein - Zulassung Rüdesheim a. R.Geisenheimer Straße 77/79
65385 Rüdesheim am Rhein
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Bad Schwalbach: OHNE Termin Mo + Mi 07:30–11:30 Uhr; MIT Termin Di + Do + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)
- Rüdesheim am Rhein: OHNE Termin Di + Do 07:30–11:30 Uhr; MIT Termin Mo + Mi + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)
- Idstein: OHNE Termin Mo + Di 07:30–11:30 Uhr; MIT Termin Mi + Do + Fr (Erscheinen nur mit Termin möglich)
Alle drei Standorte nur für Privatkunden; die Zeiten ohne Termin gelten für Zulassungsangelegenheiten. An den übrigen Tagen Erscheinen nur mit Termin (Online-Terminvergabe, neue Termine werden täglich freigeschaltet).
Stand 3. November 2026, Quelle: rheingau-taunus.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- Annahmeschluss ist jeweils 30 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten.
- Wunschkennzeichen werden für 90 Tage reserviert; eine Verlängerung ist nur durch erneute Online-Reservierung möglich, nicht per Mail oder Telefon.
- E-Kennzeichen dürfen höchstens 8 Stellen haben: bei RÜD/SWA also maximal 4 Zeichen Erkennungsnummer plus E (z. B. RÜD A 100 E, SWA AA 10 E).
Online zulassen in Rheingau-Taunus-Kreis
Die Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rheingau-Taunus-Kreis.
Quellen
- https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/auto-verkehr/zulassungsbehoerde/
- https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/auto-verkehr/zulassungsbehoerde/termine-und-oeffnungzeiten/
- https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/auto-verkehr/zulassungsbehoerde/kfz-online-portal-1/
- https://www.rheingau-taunus.de/adressdetail/zulassung/
- https://www.rheingau-taunus.de/adressdetail/zulassung-1/
- https://www.rheingau-taunus.de/adressdetail/zulassung-2/
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.
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