Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis
Zuständige Behörde: Rheinisch-Bergischer Kreis – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde (Rheinisch-Bergischer Kreis). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.
Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten
DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.
Behörde & Zuständigkeit
- Behörde
- Rheinisch-Bergischer Kreis – Straßenverkehrsbehörde, Zulassungsbehörde
- Zuständig für
- Rheinisch-Bergischer Kreis (Kennzeichen GL) mit den Städten Bergisch Gladbach, Burscheid, Leichlingen, Overath, Rösrath und Wermelskirchen sowie den Gemeinden Kürten und Odenthal.
- Kennzeichen
- GL
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Offizielle Links
Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.
Standorte
- Hauptstelle Kreishaus Heidkamp, Block D, ErdgeschossAm Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach - Nebenstelle WermelskirchenViktoriastraße 5
42929 Wermelskirchen - Servicebüro Burscheid (eingeschränktes Angebot, z. T. nur für Einwohner)Höhestraße 7
51399 Burscheid - Servicebüro Leichlingen (eingeschränktes Angebot, z. T. nur für Einwohner)Am Büscherhof 1
42799 Leichlingen - Servicebüro Overath – Bürgerhauspassage (eingeschränktes Angebot, z. T. nur für Einwohner)Hauptstraße 30
51491 Overath - Servicebüro Rösrath (eingeschränktes Angebot, z. T. nur für Einwohner)Hauptstraße 229
51503 Rösrath
Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde
- Bergisch Gladbach: Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
- Bergisch Gladbach: Montag und Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Bergisch Gladbach: Dienstag 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
- Wermelskirchen: Montag bis Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Die Straßenverkehrsbehörde ist nur über Termine erreichbar (Online-Terminvereinbarung für Bergisch Gladbach und Wermelskirchen). Die Servicebüros haben abweichende Zeiten nach den Öffnungszeiten des jeweiligen Rathauses.
Stand 3. November 2026, Quelle: rbk-direkt.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Gut zu wissen
- In den Servicebüros Burscheid, Leichlingen, Overath und Rösrath können – zum Teil nur für Bewohner des jeweiligen Ortes – Autos an- und umgemeldet werden.
- Bewohner der Gemeinden Kürten und Odenthal erledigen ihre Anliegen in der Hauptstelle Bergisch Gladbach oder in der Nebenstelle Wermelskirchen.
- Gebühren können bar oder mit EC-, Visa- oder Mastercard bezahlt werden.
Online zulassen in Rheinisch-Bergischer Kreis
Die Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.
Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung
Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.
Neuzulassung
Neuwagen oder Import erstmals zulassen
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Halterwechsel
Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Ummeldung
Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Wiederzulassung
Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
127,89 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €
1–3 Werktage
Abmeldung
Außerbetriebsetzung, meist taggleich
33,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital
meist taggleich
Adressänderung
Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk
63,79 €
inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand
1–2 Werktage
Typische Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
- eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
Halterwechsel
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
- eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
- Personalausweis des neuen Halters
Abmeldung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
- Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs
Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rheinisch-Bergischer Kreis
Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rheinisch-Bergischer Kreis.
Quellen
- https://www.rbk-direkt.de/dienststelle/1006/zulassungsbehoerde
- https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung/361/fahrzeug-ummelden-innerhalb-des-rheinisch-bergischen-kreises-noch-zugelassen
- https://www.rbk-direkt.de/kreisportraet
- https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kfz-Kennzeichen_in_Deutschland
- https://www.rbk-direkt.de/dienstleistung/4248/terminvereinbarung---zulassungstrassenverkehr
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