DeutscheZulassung – Kfz-Zulassung online

Zulassungsstelle Rosenheim

Zuständige Behörde: Stadt Rosenheim – Kfz-Zulassungsbehörde (Stadt Rosenheim). Hier finden Sie Anschrift, Zuständigkeit und Online-Angebote der Zulassungsstelle Rosenheim – und wie Sie Ihr Fahrzeug ohne eigenen Termin zulassen.

Angaben geprüft am anhand der offiziellen Behördenseiten

DeutscheZulassung ist ein privater Zulassungsdienst und nicht die Zulassungsstelle Rosenheim. Öffnungszeiten und Abläufe der Behörde können sich ändern – bitte prüfen Sie vor einem Besuch die verlinkte Behördenseite.

Behörde & Zuständigkeit

Behörde
Stadt Rosenheim – Kfz-Zulassungsbehörde
Zuständig für
Kfz-Zulassungsbehörde der kreisfreien Stadt Rosenheim. Der Landkreis Rosenheim (ebenfalls Kennzeichen RO) hat eine eigene Zulassungsbehörde beim Landratsamt Rosenheim. Über die erweiterte Zuständigkeit können Vorgänge auch bei den Partnerbehörden erledigt werden; das Kennzeichen kommt immer von der Behörde des Wohnorts bzw. Betriebssitzes.
Kennzeichen
RO
Bundesland
Bayern

Offizielle Links

Externe Links führen zu den Seiten der Behörde. DeutscheZulassung hat keinen Einfluss auf deren Inhalte.

Anschrift

  • Kfz-Zulassungsbehörde der Stadt RosenheimWesterndorfer Straße 88
    83024 Rosenheim

Öffnungs- und Servicezeiten laut Behörde

  • Persönliche Vorsprache: nur nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Telefon/E-Mail: Mo–Do 08:00–12:30 und 14:00–17:00 Uhr
  • Telefon/E-Mail: Fr 08:00–12:00 Uhr

nur mit Termin (online oder telefonisch); angegeben ist nur die telefonische Erreichbarkeit

Stand 3. November 2026, Quelle: rosenheim.de. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Gut zu wissen

  • Erweiterte Zuständigkeit seit 06.12.2011: Zulassungsvorgänge (u. a. Neu- und Gebrauchtzulassung, Umschreibung, Außerbetriebsetzung, Wiederinbetriebnahme) sind auch bei den Landratsämtern Altötting, Bad Tölz, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, München, Mühldorf a. Inn, Rosenheim, Starnberg und Traunstein möglich.
  • Online-Leistungen (i-Kfz) können nicht stellvertretend für andere Personen erledigt werden. Wer für andere handelt, braucht einen Termin und eine Vollmacht.

Online zulassen in Rosenheim

Die Zulassungsstelle Rosenheim bietet Online-Vorgänge über das i-Kfz-Verfahren an. Für Zulassungen brauchen Sie eine elektronische Identifizierung – den Online-Ausweis mit PIN und NFC-Smartphone oder Kartenleser, alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat – sowie Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes. Wer das nicht hat oder bei dem das Portal nicht weiterkommt, kann den Vorgang über uns beauftragen.

i-Kfz funktioniert nicht? · Zulassung ohne eID

Zulassungsvorgänge über DeutscheZulassung

Wir übernehmen alle gängigen Vorgänge bei der Zulassungsstelle Rosenheim – ohne eigenen Termin, mit persönlicher Prüfung Ihrer Unterlagen.

  • Neuzulassung

    Neuwagen oder Import erstmals zulassen

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Halterwechsel

    Gebrauchtwagen auf Sie umschreiben

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Ummeldung

    Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Wiederzulassung

    Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden

    127,89 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand · Schilder optional 28,79 €

    1–3 Werktage

  • Abmeldung

    Außerbetriebsetzung, meist taggleich

    33,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, komplett digital

    meist taggleich

  • Adressänderung

    Neue Adresse im selben Zulassungsbezirk

    63,79 €

    inkl. MwSt. und amtlicher Gebühren, inkl. Versand

    1–2 Werktage

Typische Unterlagen

Neuzulassung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder CoC-Papier
  • eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie/Scan)
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug

Halterwechsel

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kaufvertrag oder Übergabeprotokoll
  • eVB-Nummer der Versicherung des neuen Halters
  • Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Personalausweis des neuen Halters

Abmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Beide Kennzeichen mit freigelegten Sicherheitscodes der Stempelplaketten
  • Bei Verwertung: Verwertungsnachweis des zertifizierten Demontagebetriebs

Häufige Fragen zur Zulassungsstelle Rosenheim

Anschrift der Zulassungsstelle Rosenheim: Westerndorfer Straße 88, 83024 Rosenheim (Stadt Rosenheim – Kfz-Zulassungsbehörde).

Ohne Termin zulassen? Wir übernehmen den Behördengang in Rosenheim.

Quellen

Bereit? Wir übernehmen den Behördenkram.

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