Auf wen wird das Fahrzeug zugelassen?
Bevor es um Unterlagen geht, steht eine Grundfrage: Wer wird Halter? Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung unterscheidet zwischen natürlichen Personen, juristischen Personen und rechtsfähigen Vereinigungen (§ 6 Abs. 1 FZV). Davon hängt ab, welcher Name in der Zulassungsbescheinigung steht und welche Nachweise die Behörde verlangt.
Örtlich zuständig ist bei Unternehmen die Zulassungsbehörde am Sitz oder am Ort der beteiligten Niederlassung (§ 75 FZV). Bei mehreren Standorten kommt es also darauf an, über welche Niederlassung das Fahrzeug läuft.
Einzelunternehmen und GmbH im Vergleich
Ein Einzelunternehmen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Das Fahrzeug wird deshalb auf die Inhaberin oder den Inhaber als Person zugelassen – das gilt auch für eingetragene Kaufleute (e. K.). Je nach Behörde lässt sich der Firmenname als Zusatz eintragen und die Betriebsanschrift verwenden. Eine GmbH oder UG ist dagegen selbst Halterin: In der Zulassungsbescheinigung stehen ihr Name und die Geschäftsanschrift laut Handelsregister.
Eine Sonderrolle hat die GmbH in Gründung. Solange der Eintrag im Handelsregister fehlt, wird das Fahrzeug auf eine dahinterstehende Person zugelassen. Wer die Zulassung auf die neue Gesellschaft plant, wartet sinnvollerweise den Registereintrag ab.
| Punkt | Einzelunternehmen | GmbH / UG |
|---|---|---|
| Halter in der ZB I | Inhaberin bzw. Inhaber als Person | die Gesellschaft |
| Registernachweis | Gewerbeanmeldung (e. K.: Handelsregisterauszug) | aktueller Handelsregisterauszug, je nach Behörde zusätzlich Gewerbeanmeldung |
| Ausweis | Ausweis der Inhaberin bzw. des Inhabers | Ausweis einer vertretungsberechtigten Person |
| Bei Vertretung | Vollmacht und Ausweis der bevollmächtigten Person | Vollmacht der Gesellschaft und Ausweis der bevollmächtigten Person |
Die Unterlagen im Detail
Zusätzlich zu den Nachweisen der Rechtsform braucht jede Firmenzulassung die üblichen Fahrzeugunterlagen. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich von Behörde zu Behörde, etwa beim zulässigen Alter des Registerauszugs oder bei der Frage, ob Kopien genügen. Typisch sind:
- Handelsregisterauszug in aktueller Fassung (z. B. GmbH, UG, AG, OHG, KG, e. K.)
- Gewerbeanmeldung bei Einzelunternehmen – Freiberufler ohne Gewerbe weisen ihre Tätigkeit anders nach, etwa per Bestätigung des Finanzamts
- Personalausweis oder Reisepass der vertretungsberechtigten Person, bei Vertretung als Kopie
- Vollmacht, unterschrieben von einer vertretungsberechtigten Person, plus Ausweis der bevollmächtigten Person
- eVB-Nummer passend zu den Halterdaten – bei der GmbH also auf die Gesellschaft
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II bzw. CoC-Papier, gegebenenfalls HU-Nachweis
Vollmacht: Wer darf für die Firma unterschreiben?
Eine GmbH handelt durch ihre Geschäftsführung. Erscheint nicht die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer selbst, braucht die beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht der Gesellschaft. Aus dem Handelsregisterauszug geht hervor, wer vertretungsberechtigt ist – deshalb gehören Vollmacht, Ausweiskopie der unterschreibenden Person und Registerauszug zusammen.
Wer regelmäßig Fahrzeuge zulässt, spart Aufwand mit einer dauerhaften Vollmacht für eine Mitarbeiterin, einen Mitarbeiter oder einen Dienstleister, statt für jeden Vorgang neu zu unterschreiben. Ob und wie lange eine Behörde solche Dauervollmachten akzeptiert, klären Sie am besten vorab.
Online zulassen: i-Kfz für Unternehmen
Seit September 2023 können auch juristische Personen das Online-Verfahren i-Kfz nutzen. Zur Identifizierung dient statt des Personalausweises ein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen wie für Privatpersonen, etwa Fahrzeugpapiere mit Sicherheitscodes.
Für Unternehmen mit sehr vielen Vorgängen gibt es die Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt. Registrieren können sich juristische Personen des Privatrechts, die regelmäßig mehr als 500 Anträge im Jahr stellen; die technische Anbindung muss in einem Probelauf bestätigt werden (§ 34 FZV). Kleinere Fuhrparks erreichen diese Schwelle in der Regel nicht.
Sammelzulassungen und Fuhrpark organisieren
Bei mehreren Fahrzeugen lohnt es sich, Vorgänge zu bündeln. Häufig bremsen dabei einzelne fehlende Unterlagen den ganzen Stapel aus – eine vergessene eVB oder ein veralteter Registerauszug genügt. Eine einfache Vorbereitung hilft:
- zentrale Liste mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Kennzeichen und HU-Fälligkeit jedes Fahrzeugs
- für jedes Fahrzeug eine eigene eVB-Nummer anfordern
- Registerauszug und Ausweiskopie der vertretungsberechtigten Person aktuell halten
- Fahrzeugbriefe (ZB II) zentral und sicher verwahren, nicht in den Fahrzeugen
- Sicherheitscodes erst freilegen, wenn der jeweilige Vorgang ansteht
Zulassungsservice für Gewerbekunden
DeutscheZulassung übernimmt Zulassungen für Unternehmen bundesweit – vom einzelnen Firmenwagen bis zum Fuhrpark. Gewerbekunden erhalten eine Sammelabwicklung, eine feste Ansprechperson und Staffelpreise auf Anfrage. Die Unterlagen senden Sie als Handyfotos über das Online-Formular, per WhatsApp oder per E-Mail; einen Personalausweis mit Online-Funktion brauchen Sie nicht.
Für einzelne Vorgänge gelten die regulären Festpreise, etwa 127,89 € für eine Neuzulassung oder Umschreibung inklusive amtlicher Gebühren und Versand. In der Regel ist eine Zulassung 1–3 Werktage nach Eingang der vollständigen Unterlagen erledigt, zuzüglich Versand. Sie beauftragen über das Online-Formular oder per WhatsApp und erhalten vorab eine verbindliche Festpreis-Bestätigung – erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Offizielle Quellen
Häufige Fragen
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