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Fahrzeugpapiere und Sicherheitscodes erklärt

Zulassungsbescheinigung Teil I und II und Kennzeichen-Plaketten: wo die Sicherheitscodes sitzen, wann Sie sie brauchen und was bei alten Papieren gilt.

Von Ahmet Kerim Akan, Inhaber von DeutscheZulassungAktualisiert am

Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: Was ist was?

Seit Oktober 2005 heißen die Fahrzeugpapiere in Deutschland Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Sie haben Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief abgelöst, damit die Dokumente EU-weit einheitlich und schwerer zu fälschen sind. Im Alltag sind die alten Namen geblieben – gemeint sind dieselben Papiere.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) gehört ins Fahrzeug: Wer fährt, muss sie mitführen und bei einer Kontrolle aushändigen. Sie enthält Halterdaten, Kennzeichen und die wichtigsten technischen Angaben. Mit der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) weisen Sie dagegen nach, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Sie wird bei der Zulassung, beim Halterwechsel und beim Verkauf gebraucht und gehört sicher nach Hause – nicht ins Handschuhfach.

MerkmalTeil I (Fahrzeugschein)Teil II (Fahrzeugbrief)
Aufbewahrungim Fahrzeug mitführensicher zu Hause
ZweckNachweis der Zulassung bei KontrollenNachweis der Verfügungsberechtigung
Verdeckter Sicherheitscodein der Regel auf Exemplaren ab 2015in der Regel auf Exemplaren ab 2018
Gebraucht beiAbmeldung, Umschreibung, Ummeldung, WiederzulassungErstzulassung, Halterwechsel, meist auch Wiederzulassung
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II nebeneinander auf einem Tisch
Der kleine Fahrzeugschein (Teil I) fährt mit, der größere Fahrzeugbrief (Teil II) bleibt zu Hause.

Wo sitzen die Sicherheitscodes auf den Papieren?

Für Online-Vorgänge tragen die Dokumente verdeckte Sicherheitscodes. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt drei Arten: den Code auf der ZB I, den Code auf der ZB II und den Code unter der Stempelplakette des Kennzeichens (§ 21 FZV). Mit ihnen belegen Sie im internetbasierten Verfahren, dass Sie die Papiere tatsächlich besitzen beziehungsweise das Kennzeichen entstempelt haben.

Auf der ZB I steht eine Druckstücknummer, darunter liegt das verdeckte Codefeld. Die Abdeckung trägt den Hinweis „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen. Dokument nur unbeschädigt gültig.“ Auf der ZB II verdeckt ebenfalls ein Abdeckfeld den Code. Freigelegt wird je nach Ausführung durch vorsichtiges Abziehen oder Freirubbeln – und zwar unumkehrbar: Unter der Abdeckung erscheint der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“.

Freigelegtes Sicherheitscode-Feld auf einer Zulassungsbescheinigung Teil I, daneben eine Ein-Euro-Münze
Beispielbild: Unter der silbernen Abdeckung der ZB I kommt der Sicherheitscode zum Vorschein. Nach dem Freilegen gilt das Dokument als entwertet.

Der Code unter der Kennzeichen-Plakette

Auch die Stempelplakette auf dem Kennzeichen trägt einen verdeckten Code. Die Plakette zeigt das Landeswappen sowie die Bezeichnung von Land und Zulassungsbehörde und ist so befestigt, dass sie beim Entfernen zerstört wird. Gebraucht werden die Plakettencodes vor allem bei der Online-Abmeldung und bei einem Kennzeichenwechsel – sie belegen dann die Entstempelung.

Wichtig: Sobald der Code einer Plakette sichtbar ist, gilt das Kennzeichen als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV). Mit dem Fahrzeug darf dann nicht mehr am Straßenverkehr teilgenommen werden. Legen Sie Plakettencodes deshalb erst frei, wenn das Auto auf privatem Grund steht und die Abmeldung wirklich erfolgen soll.

Teilweise abgelöste Stempelplakette auf einem Kfz-Kennzeichen, darunter ein Zahlencode und ein Datamatrix-Code
Beispielbild: Unter der Stempelplakette liegt der Plakettencode. Jede Plakette hat ihren eigenen Code.

Wann brauchen Sie welchen Code?

Die Codes sind ausschließlich für internetbasierte Verfahren gedacht, also für Vorgänge über das i-Kfz-Portal der Behörden. Am Schalter legen Sie die Originaldokumente und gegebenenfalls die Kennzeichen vor – freilegen müssen Sie dort nichts. Welche Codes ein Online-Vorgang verlangt, hängt vom Anlass ab (siehe Tabelle).

Nach Abschluss eines Online-Vorgangs sind die genutzten Dokumente entwertet; bei einer Zulassung kommen neue Papiere und Plaketten per Post. Nach einer Online-Abmeldung sollten Sie die entwertete ZB I trotzdem aufheben: Für eine spätere Wiederzulassung wird sie wieder gebraucht.

Der digitale Fahrzeugschein in der i-Kfz-App ändert daran nichts. Laut Kraftfahrt-Bundesamt ersetzt er im Zulassungsprozess die ZB I aus Papier nicht, weil nur das Papierdokument den Sicherheitscode enthält.

Vorgang (online)Benötigte Codes
AbmeldungZB I und Plakettencodes der Kennzeichen
Halterwechsel / UmschreibungZB I und ZB II
Kennzeichenwechselzusätzlich Plakettencode des bisherigen Kennzeichens
WiederzulassungZB I, bei neuem Halter auch ZB II
ErstzulassungZB II

Alte Papiere ohne Code oder beschädigter Code – was nun?

Ältere Fahrzeugscheine und -briefe bleiben gültig, bis am Fahrzeug eine Änderung eingetragen wird, etwa ein Halterwechsel. Einen Sicherheitscode haben sie aber nicht. Fehlt das Codefeld, ist der jeweilige Vorgang über das i-Kfz-Portal nicht möglich; er läuft dann über die Zulassungsbehörde vor Ort oder über einen Zulassungsdienst mit Vollmacht.

Ein beschädigtes oder versehentlich freigelegtes Codefeld macht das Dokument ungültig. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Zulassungsbehörde. Für die ZB II sieht die Verordnung vor, dass bei Beschädigung eine neue Bescheinigung ausgestellt und die alte entwertet wird. Ist an einer Plakette der Code sichtbar geworden, klären Sie mit der Behörde, wie es weitergeht, bevor Sie wieder fahren.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, helfen ein paar einfache Regeln:

  • Codes erst freilegen, wenn der konkrete Vorgang unmittelbar ansteht
  • vorher prüfen, ob das Codefeld vorhanden und unbeschädigt ist
  • freigelegte Codes vollständig und gut lesbar fotografieren
  • entwertete Papiere aufbewahren, bis der Vorgang abgeschlossen ist

Sicherheitscodes und Zulassungsdienst

Wenn Sie DeutscheZulassung beauftragen, brauchen Sie keinen Personalausweis mit Online-Funktion. Sie senden Handyfotos Ihrer Unterlagen und erteilen uns eine Vollmacht; wir reichen den Vorgang bei der zuständigen Behörde ein, die über die Zulassung entscheidet. Für die Abmeldung genügen in der Regel Fotos der ZB I und der Plakettencodes. Sie kostet 33,79 € inklusive amtlicher Gebühren und ist meist am selben Werktag erledigt.

Unsicher, ob Ihre Papiere einen Code haben oder ob Sie ihn schon freilegen sollten? Fragen Sie uns vorher – Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Sie beauftragen über das Online-Formular oder per WhatsApp und erhalten vorab eine verbindliche Festpreis-Bestätigung.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I liegt der Code unter einem verdeckten Feld mit dem Hinweis, es nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freizulegen. Fehlt ein solches Feld, wurde Ihr Dokument vermutlich vor 2015 ausgestellt und hat keinen Code.

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