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Wunschkennzeichen reservieren: Regeln, Kosten, Fristen

So reservieren Sie ein Wunschkennzeichen: erlaubte Kombinationen und Längen, amtliche Gebühr, Dauer der Reservierung und was beim Umzug zu beachten ist.

Von Ahmet Kerim Akan, Inhaber von DeutscheZulassungAktualisiert am

So ist ein Kfz-Kennzeichen aufgebaut

Jedes Kennzeichen besteht aus zwei Teilen. Vorn steht das Unterscheidungszeichen mit einem bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, etwa B für Berlin oder HH für Hamburg. Dahinter folgt die Erkennungsnummer, die das einzelne Fahrzeug bezeichnet. Ihr Wunsch bezieht sich auf diese Erkennungsnummer; das Unterscheidungszeichen hängt von Ihrem Zulassungsbezirk ab.

Die Erkennungsnummer besteht aus einem oder zwei Buchstaben und einer Zahl mit bis zu vier Ziffern. Zulässig sind alle Buchstaben außer den Umlauten Ä, Ö und Ü. Die Verordnung teilt die möglichen Kombinationen in fünf Gruppen ein (Anlage 1 FZV):

GruppeBereich
Ein Buchstabe, bis drei ZiffernA 1 bis Z 999
Zwei Buchstaben, bis zwei ZiffernAA 1 bis ZZ 99
Zwei Buchstaben, drei ZiffernAA 100 bis ZZ 999
Ein Buchstabe, vier ZiffernA 1000 bis Z 9999
Zwei Buchstaben, vier ZiffernAA 1000 bis ZZ 9999

Wie lang darf ein Kennzeichen sein?

Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen zusammen höchstens acht Stellen haben; gezählt werden alle Buchstaben und Ziffern (Anlage 4 FZV). Das schränkt die Auswahl vor allem in Bezirken mit dreistelligem Kürzel ein: Zwei Buchstaben und vier Ziffern ergäben dort neun Stellen und sind deshalb nicht möglich. Bei einzeiligen E- und H-Kennzeichen sind höchstens sieben Stellen erlaubt; der Kennbuchstabe E bzw. H zählt dabei nicht mit.

Für Saison-, E- und H-Kennzeichen sowie für bestimmte kleinere Schildformate gelten teils strengere Grenzen. Wenn Sie eines dieser Kennzeichen planen, fragen Sie vor der Reservierung nach, ob Ihre Wunschkombination darauf passt.

Welche Kombinationen sind ausgeschlossen?

Einen Anspruch auf eine ganz bestimmte Kombination gibt es nicht – zugeteilt wird, was frei ist und den Regeln entspricht. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung schließt Kombinationen aus, die gegen die guten Sitten verstoßen (§ 9 FZV). Was das konkret bedeutet, setzen die Zulassungsbehörden in ihrer Vergabepraxis um.

Die Stadt Köln zum Beispiel vergibt die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS und ZZ sowie den Einzelbuchstaben Z nicht. Dort sind außerdem bestimmte Nummernbereiche für Taxen und die Stadtverwaltung vorgesehen, und sehr kurze Kennzeichen mit zwei oder drei Zeichen lassen sich nicht vorab reservieren. Andere Behörden können eigene Einschränkungen haben – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Zulassungsstelle.

Reservierung: So gehen Sie vor

Reserviert wird bei der Zulassungsbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz oder – bei Unternehmen – für Sitz oder Niederlassung zuständig ist. Viele Behörden bieten dafür ein Online-Portal an, in dem Sie die Verfügbarkeit direkt prüfen. Stellen Sie die Reservierung auf die Person oder Firma aus, auf die das Fahrzeug später zugelassen wird; in Hamburg etwa ist eine Reservierung nicht auf andere übertragbar.

  • Wunschkombination und zwei oder drei Alternativen überlegen
  • Verfügbarkeit im Reservierungsportal der zuständigen Behörde prüfen
  • Reservierung auf den Namen des künftigen Halters abschließen
  • Reservierungsbestätigung aufbewahren – sie wird bei der Zulassung gebraucht
  • Zulassung innerhalb der Reservierungsfrist durchführen

Amtliche Gebühr und Reservierungsfrist

Die amtlichen Gebühren sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt: 2,60 € für die Reservierung und ein Zuschlag von 10,20 € für die Zuteilung des Wunschkennzeichens – zusammen 12,80 €. Hinzu kommen die übliche Zulassungsgebühr und die Kennzeichenschilder.

Wie lange eine Reservierung gilt, regelt jede Behörde selbst, und die Spanne ist groß: In Hamburg sind es 14 Tage, in Köln 183 Tage ab der Online-Reservierung. Läuft die Frist ohne Zulassung ab, wird die Kombination wieder frei und kann an andere vergeben werden. Wer sie weiter möchte, muss neu reservieren.

Reservieren Sie deshalb erst, wenn die Zulassung absehbar ist – etwa sobald eVB-Nummer und Fahrzeugpapiere vorliegen.

Wunschkennzeichen bei Umzug und Kennzeichenmitnahme

Ein bereits zugeteiltes Wunschkennzeichen dürfen Sie beim Umzug behalten: Seit 2015 müssen Fahrzeuge bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Deutschlands nicht mehr umgekennzeichnet werden. Seit Oktober 2019 gilt das auch beim Halterwechsel – ein Käufer kann Ihr Wunschkennzeichen also übernehmen. Voraussetzung ist jeweils, dass das Fahrzeug zugelassen bleibt.

Anders sieht es bei Reservierungen aus. Eine Reservierung aus dem alten Zulassungsbezirk können Sie nicht in den neuen mitnehmen, und die Reservierung für ein abgemeldetes Fahrzeug verfällt bei einem Umzug. Möchten Sie nach dem Umzug ein Wunschkennzeichen mit dem neuen Ortskürzel, reservieren Sie es bei der Behörde Ihres neuen Wohnorts und verbinden es mit der Ummeldung.

Wunschkennzeichen über DeutscheZulassung

Sie können das Wunschkennzeichen als Zusatz zu einer Neuzulassung, Umschreibung, Ummeldung oder Wiederzulassung bei DeutscheZulassung buchen. Wir prüfen die Verfügbarkeit, reservieren die Kombination und kümmern uns im Rahmen der Zulassung um die Zuteilung. Nennen Sie uns dafür am besten zwei oder drei Alternativen.

Die amtliche Gebühr für Reservierung und Zuteilung (12,80 €) ist gesetzlich festgelegt und bleibt unverändert. Sie ist in unserem Preis von 11,69 € enthalten – den Differenzbetrag übernimmt DeutscheZulassung. Hinzu kommt der Preis der jeweiligen Zulassung; Schilder liefern wir auf Wunsch für 28,79 € pro Paar mit. Sie beauftragen über das Online-Formular oder per WhatsApp und erhalten vorab eine verbindliche Festpreis-Bestätigung.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Die amtliche Gebühr beträgt bundesweit 12,80 € (2,60 € Reservierung plus 10,20 € Zuteilung), dazu kommen Zulassungsgebühr und Schilder. Über DeutscheZulassung kostet der Wunschkennzeichen-Service 11,69 €, die amtliche Gebühr ist darin enthalten.

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